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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Stellungnahme der GRR zur neuen Gebührenordnung des DLV
 
 
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05.09.2014  

 
 

German Road Races nennt Eckpunkte für die Entwicklung im Laufsport
 
Auf der Verbandstagung des DLV wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen. Demnach sollen für alle Lauf-Veranstaltungen, gleichgültig ob diese bislang als Volkslauf oder als Straßenlauf geführt wurden, bundeseinheitliche Gebühren erhoben werden. Und zwar 1 Euro für jeden Finisher ab U 20 und älter.
 
Die neue Regelung hat in der Laufszene zu hitzigen Diskussionen geführt.
 
Die Interessensgemeinschaft German Road Races (GRR) hat sich mit dem Thema ebenfalls beschäftigt und lässt über die Medien folgende Mitteilung verbreiten:
  
 
 
   
German Road Races nennt Eckpunkte für die Entwicklung im Laufsport
 
GRR-Vorstand kritisiert die Höhe der Gebührenabgabe, sieht aber auch eine große Chance, erheblich mehr für die Förderung des Nachwuchses und der Entwicklung des Laufsports herzulande zu tun und legt einen umfangreichen Wunschzettel vor.
 
"Grundsätzlich begrüßen wir im Sinne einer Gleichbehandlung aller Läufe eine einheitliche Gebührenregelung auf Bundesebene, allerdings hätte diese aus Veranstaltersicht deutlich moderater ausfallen müssen", sagt der GRR-Vorsitzende Horst Milde und steht zunächst einmal gegen den allseits geäußerten Unmut vieler Veranstalter.
 
Der Zorn der Veranstalter richtet sich gegen den Beschluss des Verbandsrates des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, die Gebührenordnung für Laufveranstaltungen zum 1.1.2016 zu verändern. Künftig sollen nämlich für alle Lauf-Veranstaltungen, gleichgültig ob diese bislang als Volkslauf oder als Straßenlauf geführt wurden, bundeseinheitliche Gebühren erhoben werden. Und zwar 1 Euro für jeden Finisher ab U 20 und älter.
 
Bezahlen sollen künftig alle "Läufe" (so die einheitliche Sprachregelung ab 2015) und sonstige Veranstaltungen mit leichtathletischem Charakter. Die bisherige Gebührengestaltung oblag den Landesverbänden, sodass es vorkam, dass manche Veranstalter 25 bzw. 30 Cent pro Finisher zu bezahlen hatten, andere hingegen blieben gebührenfrei.
 
Betroffen von dieser Neuregelung sind rund 3 500 Veranstaltungen in Deutschland mit extrem auseinander klaffenden Finisherzahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese von ehrenamtlich geführten Vereinen oder von Profit orientierten Agenturen organisiert werden. So finishen beim Berlin-Marathon 35.000 Läufer, bei einem kleinen lokalen Lauf gar nur 50 Läufer.
 
"Manches ist nicht recht ausgegoren", kritisiert man bei German Road Races den Schnellschuss. "Wir soll mit den allseits beliebten Staffelmarathonstartern umgegangen werden? Wie werden künftig die Läufe behandelt, die vor allem einen karitativen und sozialen Charakter haben?" Horst Milde ist seit Mitte der sechziger Jahre Initiant von heute weltweit angesehenen Veranstaltungen und hat die Entwicklung des Laufsports in Deutschland entscheidend mitgeprägt. Als exzellenter Kenner der Laufszene und Praktiker in besonderem Maße hat er natürlich sogleich eine Reihe nachvollziehbarer Forderungen parat, die mit den Mehreinnahmen aus der Gebührenordnung befriedigt werden könnten. "Darüber wird im Bundesausschuss Laufen natürlich zu reden sein!" Und hier ist Horst Milde kraft seines Amtes als Vorsitzender von German Road Races Mitglied, denn beim DLV hat man vor einigen Jahren erkannt, wie wichtig es ist, die Interessengemeinschaft der großen Läufe in Deutschland ins Boot zu holen.
 
Nach ersten Reaktionen unter den GRR-Mitgliedern kommt auf die Veranstalter eine erhebliche Mehrbelastung durch die neue Gebührenordnung zu. Der langjährige Race-Director des Berlin-Marathon nennt Beispiele, wonach Veranstalter aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage mit einer Gebührenerhöhung zwischen 300 und 900 Prozent zu rechnen hätten.
 
"Das Argument seitens des DLV, es sei für uns Veranstalter lediglich ein durchlaufender Posten, hieße im Klartext, dass sich die Meldegebühren für jeden Teilnehmer um mindestens einen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhöhen müssten. Wir wissen aber, dass manche Veranstalter durch den Konkurrenzkampf vor Ort keine Erhöhung der Meldegebühren vornehmen können! Andere bewegen sich ohnehin schon am oberen Ende der Gebührenskala!"
 
Wie der DLV in seinem Schreiben an die Volkslaufwarte und Geschäftsstellen der Landesverbände ausführt, sei durch ein Urteil des OLG Düsseldorf auch ein Zugriff auf so genannte "wilde" Veranstaltungen möglich, die bislang am Fachverband vorbei organisiert wurden und in Folge dessen auch keine Gebühren abführen mussten. Gemeint sind dabei die zahlreichen Firmenläufe, aber auch die Spaßläufe im Schlamm mit und ohne Hindernisse.
 
"Wenn schon eine Abgabe von einem Euro nicht verhindert werden kann, dann möchten wir gerne wissen, wofür die vereinnahmten Gelder nachprüfbar eingesetzt werden. Es kann nämlich nicht sein, dass diese dazu verwendet werden, um ggf.
 
Haushaltslöcher zu stopfen!" so Horst Milde. "Vielmehr müssen diese Gelder nachweislich in den Laufsport eingesetzt werden. Wir denken dabei an eine gezielte Förderung des Nachwuchses, an eine Unterstützung der Leistungssport treibenden Kaderathleten, an eine bessere Ausbildung der im Laufsport tätigen Trainer und eine Unterstützung der Laufvereine. Als GRR haben wir dazu einen Wunschzettel erstellt, den wir dem Bundesausschuss Laufen zur nächsten Sitzung vorlegen werden!"


Der GRR-Wunschzettel im Überblick
 
- Zuschüsse für zentrale und dezentrale Nachwuchs-Fördermaßnahmen
- finanzielle Ausstattung des bereits bestehenden Nachwuchs-Laufcup
- Ausbildungsbegleitende Förderung für junge Athleten
- Stärkung des Deutschen Cross-Cup
- Finanzielle Anreize für Meisterschaften nach Muster der USA
- Stärkere Unterstützung im Lauf-Leistungssport
- Förderung von Trainer-Aus- und Weiterbildung (Trainer, Lauftreffleiter)
- Förderung von laufaffinen Vereinen und LGs
- Verbesserung der sportmedizinischen Betreuung
- Honorierung innovativer Veranstaltungen
- Entlastung der Vereine durch Übernahme des Härtefonds


Zusammenfassend bekräftigt Horst Milde für den Vorstand von German Road Races, dass es "höchste Zeit" wurde, die unterschiedliche Kategorisierung in Volksläufe und Straßenläufe zu beseitigen und damit auch eine bundeseinheitliche Regelung in der Gebührenordnung zu installieren. "Selbstverständlich erkennen wir das legitime Recht des Deutschen Leichtathletik-Verbandes an, als gemeinnützige Einrichtung zur Finanzierung seiner satzungsgemäßen Aufgaben Gebühren und Mitgliedsbeiträge zu erheben. Deshalb ist es nicht mehr als recht und billig zu erfahren, was mit dieser doch beträchtlichen Mehreinnahme geschieht. Es muss aber Leistung und Gegenleistung in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen!"

Wilfried Raatz
 
Darmstadt, 3. September 2014




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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