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Ab 2016 neues Gütesiegel des DLV für Laufveranstalter des organisierten Sports
 
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19.06.2015 

 

 
Neues Gütesiegel des DLV für Lauf-, Walking- und Wander-Veranstaltungen.  

Neues Gütesiegel ab 2016
 
Laufveranstalter, die ihre Events beim Leichtathletikverband anmelden, erhalten über ihren Landesverband ein entsprechendes Logo des DLV. Dieses Gütesiegel weist die Veranstaltung dahingehend aus, dass sie vom Leichtathletikverband genehmigt ist. Die Veranstalter verpflichten sich dabei zur Einhaltung von entsprechenden Auflagen des Leichtathletikverbandes. Teilnehmer können sich somit sicher sein, dass sie an einer Veranstaltung des organisierten Sports teilnehmen. Leistungen von Athleten mit Startpass werden beim Leichtathletikverband ausschließlich bei solchen Veranstaltungen anerkannt.
 
Bisher wurden Laufveranstaltungen in zwei Kategorien aufgeteilt und zwar in Volks- und Straßenlauf, wobei jeweils ein entsprechendes Regelwerk dahinter stand.
 
Ausgehend von einer Satzungsänderung des DLV wird der Straßen- und Volkslauf ab 2016 vereinheitlicht. Dann gibt es nur noch ein Logo des DLV: "Genehmigter Lauf - Walken/Wandern"
 
Veranstalter die ihren Lauf für 2016 bei ihrem jeweiligen Landesverband anmelden und genehmigt bekommen, dürfen das Logo in ihren Ausschreibungen für nächstes Jahr entsprechend verwenden.
 





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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln