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Organisationsleitfaden des DLV für Adventure Runs
 
 
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22.10.2015  

 
 


 
Am 21. Oktober 2015 hat der DLV einen Organisationsfaden für Adventure Runs herausgegeben:
 
Quellen:
- IWR, Abschnitt 9, Regel 250
- DLO (u.a. § 13 Verbandsaufsicht/Dopingkontrollen sowie Anhang 2 "Zusatzbestimmungen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen")


Präambel
 
Es sind extrem unterschiedliche Bedingungen, unter denen Adventure Runs in aller Welt durchgeführt werden und es gestaltet sich schwierig, internationale standardisierte Regeln für dieses Laufformat aufzustellen.
 
Unter Adventure Runs können die unterschiedlichsten Ausprägungen von Hindernisläufen im freien Gelände verstanden werden. So zählen dazu u.a. Cross-Hindernislauf, Extremlauf, Formen des Cross- und Traillaufs, Urban Run und weitere Läufe, die Charakteristiken eines Adventure Runs zum größten Teil vorweisen.
 
Es ist anzunehmen, dass der Unterschied zwischen sehr erfolgreichen und erfolglosen Veranstaltungen in der naturgegebenen Charakteristik des Austragungsortes und den Fähigkeiten des Streckendesigners begründet ist. Die folgenden Ausführungen sind Anleitung und Anreiz, die Veranstalter bei der Entwicklung des Adventure Runs zu unterstützen.
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass es extremere Ausprägungen in der Organisationsform und dem Aufbau von Hindernissen von Adventure Runs gibt als in diesem Organisationsleitfaden definiert. Diese Veranstalter müssen ihre Veranstaltung entsprechend 2.4 dieses Organisationsleitfadens besonders ausschreiben und kenntlich machen. Die unter 11 dieses Organisationsleitfadens definierte mögliche Versicherungsleistung gilt für diese Veranstalter nicht, sie haben die Veranstaltung in Eigenverantwortung zu versichern und einen Haftungsausschluss zu erwirken.


1 Anmeldung, Genehmigung, Gebühren

1.1 Adventure Run-Veranstaltungen müssen rechtzeitig beim zuständigen Landesverband angemeldet werden.

1.2 Für alle Adventure Run-Veranstaltungen sind Genehmigungsgebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten. Bei verspäteter Anmeldung fallen Nachmeldegebühren entsprechend der gültigen Gebührenordnung an.

1.3 Die Genehmigung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.


2 Ausschreibung

2.1 Die Ausschreibungen sind mit dem DLV- Lauf- Genehmigungslogo zu versehen und grundsätzlich erst nach erteilter Veranstaltungsgenehmigung zu veröffentlichen.

2.2 Eine Bestätigung eines jeden Teilnehmers, dass er gesund und ausreichend trainiert ist, muss bei der Teilnehmeranmeldung eingeholt werden.

2.3 Eine Terminverlegung oder andere nachträgliche Änderungen der Wettbewerbe bedürfen zwecks Aufrechterhaltung der Genehmigung einer schriftlich erteilten Zustimmung des zuständigen LV.

2.4 Veranstaltungen, die höhere Schwierigkeitsgrade oder gefährdendere Hindernisse als unter 3.2.2 definiert (ausgenommen militärischen Charakters) beinhalten, können auf Antrag angemeldet werden und das Lauf-Logo erhalten, wenn sie auf der ersten Seite der Ausschreibung und im Folgenden darauf hinweisen, dass aufgrund der Kursgestaltung ein deutlich höheres Verletzungs- und Gesundheitsrisiko besteht, welches eine Haftungs- und Versicherungsleistung des Veranstalters und genehmigender Verbände ausschließt. Der Verband und der Veranstalter haften nicht für gesundheitliche Gefahren und Risiken in Person des Teilnehmers – hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Die Teilnehmer müssen diesen Hinweis mit der Anmeldung schriftlich und gegenzeichnend zur Kenntnis nehmen wie auch, dass sie auf eigene Verantwortung und Risiko teilnehmen.

2.5 Jeder Landesverband ist berechtigt, aufgrund einer absehbar erhöhten Teilnehmergefährdung eine Veranstaltung nicht zu genehmigen.


3 Der Kurs

3.1 Die Strecke muss in einem offenen oder waldreichen Gebiet liegen, das möglichst mit Gras bedeckt und mit natürlichen Hindernissen versehen ist. Um eine herausfordernde und interessante Strecke anzulegen, können diese Hindernisse vom Streckenplaner mit einbezogen werden.

Alternative Umgebungen sind Kiesgruben, Steinbrüche, Watt, Äcker oder entsprechende Areale in Stadtgebieten, diese können auch in und um Hallen herum gestaltet sein.

3.2 Auswahl und Gestaltung der Hindernisse sowie die Veranstaltungsrahmenbedingungen dürfen nicht den Grundwerten des organisierten Sports widersprechen. Vielmehr stehen Fairplay, Teamgeist, Spaß und Geschicklichkeit im Vordergrund.

3.2.1 Es sind natürliche Hindernisse mit einzubeziehen, falls dies möglich ist. Sehr hohe Hindernisse, gefährliche Auf- und Abstiege, Strom, Pyrotechnik (d.h. Einsatz unter Gefährdung der Teilnehmer), mit Eis zusätzlich künstlich stark gekühltes Wasser, sehr große Enge, Hindernisse mit militärischem Charakter sowie allgemein jedes Hindernis, das eine größere Schwierigkeit darstellt als es dem Zweck des Wettbewerbs entspricht, sind zu vermeiden. Hindernisse, bei denen Engstellen (s.o.) passiert werden, müssen eine Möglichkeit zum seitlichen Ausstieg bieten.

3.2.2 Bei Wettbewerben mit einer großen Zahl an Läufern sind auf Engpässe oder andere Behinderungen wie Hindernisse auf den ersten 400m, sollten diese nicht in den Start integriert sein, zu verzichten. Der Startbereich muss eine den Starterfeldern angepasste Breite und Länge zum ersten Hindernis haben und sollte möglichst als Gerade gestaltet sein. Dabei darf das erste Hindernis aufgrund seines Schwierigkeitsgerades keinen Teilnehmer gefährdenden Rückstau der Teilnehmer provozieren. Die Strecke sollte so aufgebaut sein, dass möglichst keine Wartezeiten vor den Hindernissen entstehen. Bei Veranstaltungen kleiner 10 km und auf Rundkursen sollte die Strecke keine langen Geraden beinhalten, jeder Kilometer Strecke sollte mindestens 3 mehr oder weniger schwierige Hindernisse aufweisen. Bei Veranstaltungen ab 10km sind die Anzahl und der Schwierigkeitsgrad der Hindernisse dem Streckenprofil und dem Machbaren der Teilnehmer anzupassen, eine Empfehlung ist hier nicht möglich.

3.3 Streckenposten an jedem Hindernis überprüfen den reibungslosen und regelgerechten Ablauf.

3.4 Die Wettkampfstrecke sollte zu beiden Seiten hin deutlich markiert sein. Es wird empfohlen, auf einer Seite außerhalb der Wettkampfstrecke einen mindestens 1 breiten Korridor nur für die Zuschauer und die Medien stabil abzugrenzen.


4 Der Start

4.1 Die Art des Startsignals ist freigestellt. Regel 162.2b IWR (Schuss aus einem Startrevolver) findet keine Anwendung.


5 Streckenlängen

5.1. Die Streckenlängen dürfen betragen:
Männer und Frauen ab 18 Jahren: bis 30 km
Jungen und Mädchen ab 14 Jahren bis einschließlich 15 Jahren: bis 5 km
Jungen und Mädchen ab 16 Jahren bis einschließlich 17 Jahren: bis 10 km

5.2. Strecken für Jugendliche sind entsprechend mit alters- und größengerechten Hindernissen zu versehen. Bei gemeinsamen Starts von Jugendlichen und Erwachsenen ist somit ein Aufstellen von Parallelhindernissen zu prüfen und ggf. einzurichten.

5.3. Sollte ein Läufer bei gleichzeitigem Angebot verschiedener Streckenlängen in Form einer unterschiedlichen Anzahl an Runden für eine längere Strecke gemeldet sein, jedoch nur eine kürzere Strecke erfolgreich absolvieren können, so wird dieser Starter ohne Zeitnahme in der Ergebnisliste der tatsächlich absolvierten Strecke aufgeführt.

5.4. Bei Adventure Runs mit einer großen Zahl an Läufern sollte fünf Minuten, drei Minuten und eine Minute vor dem Start eine Vorankündigung gegeben werden.


6 Ergebnisermittlung, Ergebnisprotokolle, Berichtsprotokolle

6.1 Bei Veranstaltungen wird grundsätzlich die Verwendung von reiß- und wasserfesten Startnummern in unterschiedlichen Farben empfohlen, sollten Läufer verschiedener Distanzen gleichzeitig auf der Laufstrecke sein. Zusätzlich ist die Startnummer mit einem wasserfesten Stift gut sichtbar auf den Körper zu schreiben.

6.2 Die Erstellung von Mannschaftswertungen ist wünschenswert.

6.3 Damit eine ordnungsgemäße Feststellung der Einlauffolge gewährleistet ist, werden Einlaufkanäle empfohlen. Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit von Strecken erfolgt keine Aufnahme von Zeiten in Bestenlisten. Es werden durchlaufende Großdisplayuhren sowie einfache Stoppuhren empfohlen.

6.4 Die Veranstalter sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung den Veranstaltungsbericht der zuständigen LV-Geschäftsstelle zu übersenden.


7 Sicherheit und Medizinisches

7.1 Organisationskomitees (Veranstalter) von Adventure Runs sorgen für die Sicherheit der Läufer und der Offiziellen.

7.2 Es wird dem Veranstalter empfohlen, sich abzusichern, dass keine ärztlichen Bedenken gegen eine Teilnahme an einem Langstreckenhindernislauf vorliegen (Vorliegen eines ausgefüllten Fragebogens zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung).

7.3 Teilnehmer unter 18 Jahren sollten nach Möglichkeit nur in Begleitung eines Erwachsenen an solchen Adventure-Run-Veranstaltung teilnehmen, die sich außerhalb der in dieser Empfehlung beschriebenen Schweregrade beziehen.

7.4 Bei den Veranstaltungen ist an den Strecken und am Ziel eine ausreichende sanitätsdienstliche Versorgung (mindestens ein Helfer mit Erste-Hilfe-Ausbildung an jedem Hindernis, mit Handy oder Funkgerät ausgestattet) zu gewährleisten. Es wird die Erstellung einer Sicherheitskette mit mindestens einem Sanitäter im Umkreis von 500m empfohlen. Zusätzlich muss eine medizinische Notfallversorgung sichergestellt sein.

7.5 Bei extremerer Ausprägung der Adventure Runs / Cross-Hindernisläufe (s. 2.4) ist die Sicherheit und sanitätsdienstliche Versorgung dem Schwierigkeitsgrad der angebotenen Läufe anzupassen und es sind ggf. erweiterte medizinische und sicherheitstechnische Maßnahmen zu ergreifen.

7.6 Der Veranstalter sollte den Teilnehmern für die Bewältigung eines Adventure-Runs ein zeitliches Limit setzen.

7.7 Ein Läufer muss den Wettkampf sofort aufgeben, wenn er vom Wettkampfarzt oder einem Mitglied des offiziellen medizinischen Dienstes dazu aufgefordert wird.

7.8 Künstliche Hindernisse und im Zweifelsfall auch natürliche Hindernisse sind durch die entsprechenden Behörden (z.B. Dekra, TÜV, vereidigter Statiker, ggf. Bauamt) auf ihre Standfestigkeit und Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Ergebnis ist hierbei schriftlich festzuhalten.

7.9 Der zuständige LV kann einen Aufsichtsführenden (Verbandsaufsicht) berufen. Für die Auslagen der Verbandsaufsicht gemäß der Reisekosten-Ordnung des LV hat der Veranstalter/Ausrichter aufzukommen.


8 Schutzbestimmungen

8.1 Zum Schutz der Teilnehmer sollte die Mittagssonne in den Monaten Juni/Juli/August als Wettkampfzeitraum gemieden werden (siehe Schutzbestimmungen für stadionferne Veranstaltungen (DLO §14.4)). Im Start- und Zielbereich müssen Wasser (Getränke/Schwämme) und andere geeignete Verpflegung bereitgestellt sein.

8.2 An Hitzetagen mit Temperaturen über 20 Grad und bei hoher Luftfeuchtigkeit muss der Veranstalter zusätzliche Erfrischungsstellen (zumindest Wasserstellen) alle 5 km an der Strecke einrichten.

8.3 Der zuständige LV entscheidet über Ausnahmen und ist berechtigt, bei besonderen Bedingungen Auflagen zu erteilen. Die behördlichen Empfehlungen zum Sporttreiben bei hohen Ozonwerten sind zu beachten.


9 Startgeld

9.1 Zur Deckung seiner Kosten ist der Veranstalter berechtigt, Startgelder zu erheben. Diese sollen sich in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Veranstalters bewegen.

9.2 Bei Absage aufgrund höherer Gewalt verbleiben die eingezahlten Startgelder beim Veranstalter, sie werden aber auf eine eventuell auf einen neuen Termin verschobene Veranstaltung angerechnet.

9.3 Für Nachmeldungen kann der Veranstalter einen Zusatzbetrag erheben.


10 Härtefonds

10.1 Der Härtefonds des DLV dient der Überbrückung sozialer Notstände als Folge von Unglücksfällen, die sich bei stadionfernen Veranstaltungen ereignen und bei denen die betroffenen Teilnehmer nicht versichert sind oder nicht versichert werden können.

10.2 Organisationen und Leistungen des Härtefonds werden durch das „Härtefonds-Statut" (siehe DLO, Anhang 4) geregelt.


11 Versicherung

11.1 Versicherungsfragen werden nur über den Landessportbund (ARAG-Sportversicherung) in Zusammenarbeit mit dem zuständigen LV geregelt.


12 Verpflichtungen

12.1 Die Veranstalter verpflichten sich mit der Abgabe der Anmeldung alle vorstehenden Bestimmungen einzuhalten, soweit Abweichungen nicht ausdrücklich vom zuständigen LV vorher genehmigt sind. Bei Verstößen entscheidet der LV endgültig.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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