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Städte sollen nur noch beim Leichtathletikverband genehmigte Läufe genehmigen
 
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11.12.2015 

 

Der LT DSHS Köln z.B. hat seine Laufveranstaltungen beim Leichtathletikverband angemeldet. Die Teilnehmer können sich sicher sein, dass die Läufe regelkonform laufen und auch sonst alles seine Richtigkeit hat. Die dort erbrachten Leistungen von Startpassinhabern wird in Bestenlisten der Verbände anerkannt.
 
Kooperation und Rückendeckung für den Leichtathletikverband
durch den Deutsche Städtetag
 
Im Interesse aller Läuferinnen und Läufer soll die Genehmigung von Laufveranstaltungen bei den Städten an eine Anmeldung und Genehmigung der Leichtathletikverbände gebunden werden

 
   

Wer eine Laufveranstaltung austragen möchte, meldet diese beim Leichtathletikverband an und gehört damit einer Solidargemeinschaft an, die den Laufsport gemeinsam mit den Vereinen entwickelt, mit Regel versehen und den Laufboom maßgeblich ins Laufen gebracht hat. Der Leichtathletikverband wiederum finanziert seine Arbeit unter anderem durch die Erhebung einer Laufgebühr, die dem Veranstalter im Anschluss seiner Veranstaltung in Rechnung gestellt wird.
 
Hier und da gibt es aber auch Laufveranstalter, die zwar die Früchte des Leichtathletikverbandes für ihre eigene Zwecke nutzen, sich aber nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen - sei es aus Unwissenheit, oder um Geld zu sparen, oder weil man sich vom Verband nicht angesprochen fühlt.
 
Von Parallelinitiativen wird gerne darauf hingewiesen, dass es kein Gesetz gibt, dass vorschreibt, dass man eine Laufveranstaltung beim Leichtathletikverband anmelden muss. Die Mehrheit sieht das allerdings anders, und erkennt den Leichtathletikverband als einzig legitime Institution an. Anders sieht es bei direkten Mitgliedern des Landesverbandes und in der Anerkennung von sportlichen Leistungen an sich aus. Hier führt der Weg ausschließlich über den Verband.
 
Was die Anerkennung der Arbeit und insbesondere die Legitimation zum Einzug einer Gebühr des Leichathletikverbandes angeht, bekommt der Deutsche Leichtathletikverband nun volle Rückendeckung durch den Deutsche Städtetag und empfiehlt ausdrücklich, dass alle Laufveranstaltungen anzumelden sind. In einer Kooperation mit dem DLV ließ der Deutsche Städtetag in einem seiner Schreiben eine Empfehlung an seine Mitgliedstädte mitteilen:
 

 

Gebühren für Laufveranstaltungen
 
... Der Deutsche Städtetag richtet deshalb die Empfehlung an seine Mitgliedstädte - mit Blick auf die Vermeidung von Terminkollisionen bzw. Verdrängungseffekten, den Versicherungsschutz der Läufer/innen sowie eine ordnungsgemäße und regelkonforme Durchführung von Laufveranstaltungen im Interesse der Sportler/innen - Veranstalter von Laufveranstaltungen im öffentlichen Raum auf die Anmeldung bei den zuständigen Leichtathletikverbänden hinzuweisen und sie aufzufordern, die Laufgebühren zu entrichten. Insbesondere kommerzielle Veranstalter sollten durch die Anmeldung ihre Laufveranstaltungen einen beitrag für die Nutzung des durch vereine und Verbände finanzierten Solidarsystems der organisierten Sports leisten.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Klaus Hebborn
 
 
Dem Schreiben war eine entsprechende Präsentation und nach Beschluss eine Kooperationsvereinbarung vorausgegangen:
 
 
Auszug aus der Niederschrift:
 
... Herr Brenner, DLV, erläutert die Gründe für die vorgesehenen Genehmigungsgebühren bei Laufveranstaltungen ab 2015.
 
In der anschließenden Ausschussdiskussion wird von Ausschussmitgliedern bestätigt, dass die Ankündigung des DLV zu Unmut vor Ort geführt habe. Gleichwohl müsse man sehen, welche Vorteile die Vereine haben. Es habe 30 Jahre lang keine Gebührenerhöhung gegeben. Kleine Betreiber von Veranstaltungen würden hierdurch auch entlastet. Insgesamt müsste die Diskussion versachlicht werden und es gebe gute Gründe für die Handlungsweise des Verbandes.

Der Ausschuss fast einstimmig folgenden Beschluss:

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund vom November 2008 würdigt die Bedeutung des Sports und der Angebote sowie Leistungen der Sportvereine und -verbände unter dem Dach des DOSB positiv. Darüber hinaus stellt die Vereinbarung in Ziffer II. fest, dass „die Förderung des Vereinssports durch die Kommunen auch in Zukunft wesentlicher Gegenstand von Kommunalpolitik“ bleibt. Vor diesem Hintergrund und um mit anderen, insbesondere kommerziellen Anbietern von Laufveranstaltungen, einen Interessenausgleich herbeizuführen, unterstützt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes das Anliegen des DLV zur Genehmigungsgebühr für Laufveranstaltungen. Der Ausschuss empfiehlt den Städten und Gemeinden vor allem auch im Interesse aller Läuferinnen und Läufer, die Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen durch Laufveranstaltungen an die Anmeldung und Genehmigung der Leichtathletikverbände zu binden.
 
 
Kooperation mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband

Laufgebühren
 
Der Deutsche Städtetag hatte dem DLV die Möglichkeit geboten, in der letzten Sportausschuss-Sitzung seine Vorstellungen über eine bundeseinheitliche Gebührenregelung für Laufveranstaltungen darzustellen. Der DLV hatte um Unterstützung gebeten, diese angestrebte Gebühr in Höhe von 1 Euro durch die den Lauf genehmigenden Städte verbindlich für den Laufveranstalter festzuschreiben. Der Städtetag hat daraufhin zugesagt, seinen Mitgliedstädten zu empfehlen, dass sie die Laufveranstalter auf die Gebühr aufmerksam machen und für die Bezahlung der Laufgebühr werben sollten.
 
Nunmehr hat der Verbandsrat des DLV im Rahmen der Deutschen Meisterschaften in Nürnberg einen abschließenden Beschluss getroffen, der beinhaltet, dass ab 1.1.2016 bundeseinheitlich für alle Laufveranstaltungen von den sogenannten Finishern eine Gebühr von 0,50 EUR an den DLV und seine Landesverbände abzuführen ist. Damit hofft der DLV, einen angemessenen Interessensausgleich zwischen den Läufern, den Laufveranstaltern und den Verbänden im Sinne einer einvernehmlichen Lösung gefunden zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
ln Vertretung
Klaus Hebborn
 
  
    www.staedtetag.de




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln