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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Wechselfrist hat begonnen
 
 
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05.10.2023  

 
 

 
Wechselfrist hat begonnen

 
Wer seine Leistung beim Leichtathletikverband anerkannt bekommen oder an Meisterschaften teilnehmen möchte, kann dies mittels eines Startrechts über einen dem Verband angehörigen Verein tun. Hierzu beantragt man beim Landesverband einen so genannten Startpass. Das Startrecht ist dann verbindlich an den Verein geknüpft. Das heißt, dass man zwar mehreren Vereinen angehören kann, aber an Meisterschaften z. B. nur für den Verein starten kann, über den man den Startpass beantragt hat.

Seit Anfang Oktober ist die Wechselbörse eröffnet. Athleten, die über einen Startpass verfügen, haben bis zum 30. November die Möglichkeit, das Startrecht an einen anderen Verein zu übertragen. Außerhalb der Wechselbörse ist ein Wechsel im Prinzip nicht möglich.
  
Was ist bei einem Wechsel zu beachten?
 
Der neue Verein muss dem hierfür zuständigen Leichtathletik-Verband (für den LV Nordrhein) per Mail an Ulrike.fehr@lvnordrhein.de, per Post an Leichtathletik-Verband Nordrhein, Postfach 10 09 64, 47009 Duisburg, den Startpassantrag auf dem DLV-Vordruck 2.75 oder den Wechsel im LAnet3 bis spätestens Donnerstag, 30. November beantragen.
 
Diesem Antrag muss entweder eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins (?alter Startpass? mit Freigabevermerk auf der Rückseite oder ein formloses Schreiben) beiliegen, oder der Nachweis des übernehmenden Vereins muss vorgelegt werden, dass dieser beim abgebenden Verein die Freigabe des/der Aktiven angefordert hat.
 
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen finden Sie in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) unter dem § 4.3, in der aktuellen Fassung auf Seite 3.
 
Wer bisher noch keinen Startpass hat, kann diesen natürlich jederzeit über seinen Verein beim Landesverband beantragen.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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