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Hilfen für Helfer - SPD will das Ehrenamt stärker steuerlich fördern.
 
 
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06.02.2007  

 
 

SPD will das Ehrenamt stärker steuerlich fördern. Finanzminister Steinbrück legt Konzept mit vielen Verbesserungen - auch für den Sport - vor
    
 

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück

 

Noch vor wenigen Monaten hatten Sachverständige dem Bundesfinanzministerium erhebliche Einschnitte im Gemeinnützigkeitsrecht empfohlen. Diese Vorschläge hat sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ausdrücklich nicht zu Eigen gemacht. Warum, das zeigt sich jetzt: Steinbrück möchte im Gegenteil jene Menschen besonders unterstützen, die „mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement Tag für Tag unentgeltlich einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten.“
Er schlägt im Einzelnen die folgenden den Sport betreffenden Maßnahmen vor. Der Referentenentwurf ist inzwischen fertig gestellt und wird zurzeit beraten.

1. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll von 1848 Euro auf jährlich 2100 Euro angehoben werden.
 
Dies kommt im Sport insbesondere den nicht hauptberuflichen Trainern und Übungsleitern zugute, die nun ohne finanzielle Abstriche mehr Stunden anbieten können.

2. In Zukunft sollen Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu einer Höhe von 20% der jährlichen Gesamteinkünfte von der Steuer abgesetzt werden können. Bisher war dieser Betrag auf lediglich 5 oder 10 % begrenzt.
Damit werden Spenden auch an Sportvereine attraktiver. Mit dieser steuerlichen Begünstigung ist die Erwartung verbunden, dass auch Sportvereine mehr und höhere Spenden als bisher erhalten.
 
3. Gemeinnützige Organisationen sollen in Zukunft mehr Geld steuerfrei erwirtschaften können. Die entsprechende Besteuerungsgrenze soll ebenso wie die Zweckbetriebsgrenze für Einnahmen bei Sportveranstaltungen von 30 678 auf 35 000 Euro angehoben werden.
 
Für die Sportvereine bedeutet das: Sie können sich wirtschaftlich profitabler als bisher betätigen, etwa mit dem Verkauf von Speisen und Getränken bei sportlichen Veranstaltungen oder Festen. Einnahmen daraus bleiben künftig bis zu 35 000 Euro steuerfrei. Den Vereinen bleibt also mehr in der Kasse.
 
Die Zweckbetriebsgrenze dagegen gilt nicht für den Verkauf von Speisen und Getränken, wohl aber für Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Start- und Meldegebühren bei sportlichen Wettkämpfen, dem Verkauf von Programmheften oder für erzielte Ablösesummen. Auch sie soll zum Vorteil für viele Sportvereine auf 35 000 Euro jährlich angehoben werden.
Darüber hinaus macht Peer Steinbrück in seinem Programm „Hilfen für Helfer“ weitere Vorschläge zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die teilweise auch den Sportbereich begünstigen:

1. Wer monatlich 20 oder mehr Stunden im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation (also etwa der AWO oder der Caritas) freiwillig und unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut, kann künftig 300 Euro jährlich von seiner Steuerschuld abziehen.
 
2. Die Möglichkeiten, Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine beim Sonderausgabenabzug zu berücksichtigen, werden verbessert. Dies betrifft ausdrücklich keine Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder „Freizeitvereine“, bei denen für den Mitgliedsbeitrag eine Leistung (z. B. Training, Teilnahme an Veranstaltungen etc.) geboten wird.
 
3. Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307 000 Euro auf 750 000 Euro mehr als verdoppelt.
 
4. Der bisherige besondere Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen - bisher zehn Mal 20.450 Euro - wird abgeschafft. Dafür wird ein zeitlich unbefristeter Spendenvortrag eingeführt.
 
5. Der Satz, mit dem pauschal für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen oder falsch eingesetzte Spenden gehaftet werden muss, wird von 40% auf 30% der Zuwendungen gesenkt.
 
6. Bisherige bürokratische Hürden sollen abgebaut werden; Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sollen ihre wertvolle Zeit nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Formulare oder in Verhandlungen mit den Finanzämtern verlieren.

Fazit: Wenn Sozialdemokraten in Deutschland regieren, bringt das Vorteile für den Sport. Die Übungsleiterpauschale wurde von Willy Brandt eingeführt unter Helmut Schmidt und Gerhard Schröder erhöht. Jetzt nimmt sich der Bundesminister der Finanzen dieser wichtigen Leistung für die ehrenamtliche Arbeit in den Sportvereinen an. Das zeigt deutlich, wie hoch die Sozialdemokratie die Leistungen der Menschen einschätzt, die sich zum Wohle des Sports ehrenamtlich einbringen.
 
Das Ehrenamt genießt einen hohen Stellenwert in der Koalition. Einmal mehr wird dies mit der Ankündigung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück deutlich, die finanziellen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter verbessern zu wollen.
 
Auch der Sport wird davon profitieren: Die Koalition wird die steuer- und abgabenfreie Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöhen und die Grenze, bis zu der Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind, von bisher 30.678 Euro auf 35.000 Euro im Jahr anheben.
 
Begünstigt werden Sportvereine auch dadurch, dass Spender in Zukunft 20 Prozent (statt bisher 5 Prozent beziehungsweise 10 Prozent) ihrer Einkünfte für förderungsfähige Zwecke spenden und steuerlich geltend machen können. Diese wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Deutschland machen deutlich, dass die Koalition die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" ernst nimmt und umsetzt.
 




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Autor und Copyright: Mit freundlicher Unterstützung SPD Parteivorstand, 10911 Berlin

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