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Mehr Rückenwind für den organisierten Sport: Was Vereine und Ehrenamtliche 2026 wirklich erwartet  Sportvereine sind das Herzstück der Bewegung in Deutschland: Orte der Gemeinschaft, des Gesundheits- und Leistungssports, des generationsübergreifenden Engagements. Doch seit Jahren klagen Verantwortliche über zunehmende Bürokratie, knappe Budgets und sinkende Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement. Mit dem neuen Steueränderungsgesetz 2025, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, stehen nun weitreichende Neuerungen an, die Vereinen finanziellen Spielraum, weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit verschaffen sollen.  Steuerfreie Einnahmen steigen - mehr Luft für den Vereinshaushalt  Ein zentrales Signal an alle Vereine: Die steuerliche Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten steigt von bislang 45.000 Euro auf 50.000 Euro jährlich.  Davon profitieren vor allem klassische Einnahmequellen vieler Sportvereine:  - Vereinsgaststätten und Bewirtung im Vereinsheim - Vereinsfeste, Läufe und Sportveranstaltungen - Trikot- und Bandenwerbung - Verkauf von Fanartikeln  Die Erhöhung ermöglicht es Vereinen, zusätzliche Einnahmen steuerfrei zu erwirtschaften und direkt wieder in den Sportbetrieb zu investieren - etwa in Trainingsmaterial, Infrastruktur oder qualifizierte Übungsleiter.  Ehrenamtliche stärker anerkannt - höhere Pauschalen und mehr Sicherheit  Das Ehrenamt ist das Rückgrat des organisierten Sports. Trainer, Übungsleiter, Kampfrichter, Vorstandsmitglieder und Helfer sorgen Woche für Woche dafür, dass Training und Wettkämpfe stattfinden. Ab 2026 wird dieses Engagement finanziell besser gewürdigt:  - Übungsleiterpauschale: Erhöhung von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr - Ehrenamtspauschale: Anhebung von 840 auf 960 Euro pro Jahr  Diese Beträge können steuerfrei ausgezahlt werden - ein wichtiger Anreiz, insbesondere für kleinere Vereine mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten.  Zusätzlich wird der Haftungsschutz für Ehrenamtliche ausgeweitet. Wer bis zu 3.300 Euro jährlich erhält, ist künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, sofern Fehler nicht vorsätzlich begangen wurden. Das senkt Hemmschwellen, Verantwortung zu übernehmen. Weniger Bürokratie - mehr Zeit für Training und Organisation  Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Entlastung der Vereinsverwaltung.  Zeitnahe Mittelverwendung: Vereine mit Einnahmen bis zu 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass Mittel kurzfristig für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das erleichtert langfristige Planungen, etwa für größere Anschaffungen oder Bauprojekte.  Vereinfachte Buchführung: Solange die Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unter 50.000 Euro liegen, entfällt die komplizierte steuerliche Aufteilung der Einnahmen in verschiedene Bereiche. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und senkt Kosten.  Neue Rechtssicherheit bei Nachhaltigkeit und digitalen Angeboten  Auch inhaltlich öffnen sich neue Perspektiven für Vereine.  Photovoltaik und erneuerbare Energien: Der Betrieb von Solaranlagen auf Vereinsgebäuden gilt künftig eindeutig als gemeinnützigkeitsunschädlich - selbst bei Einspeisung ins öffentliche Netz. Damit werden Investitionen in nachhaltige Energieprojekte attraktiver. Â
__________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |