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											Bundestag beschloss Schutz der Olympischen Ringe | 
										 
									 
    
    
    
    
    Der Deutsche Bundestag hat am 
    10.12. das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen 
    Bezeichnungen beschlossen. Der nicht gerechtfertigte Imagetransfer mit der 
    Olympischen Symbolik und Bewegung ist danach künftig nicht mehr möglich. 
    Gleichzeitig wird der rechtliche Rahmen für eine erfolgreiche 
    Olympiabewerbung Leipzigs verbessert.  
    
    „Der Zuschlag für Olympia 2012 
    wäre ein Glücksfall für den deutschen Spitzen- und Breitensport. Der 
    Deutsche Bundestag hat heute der deutschen Bewerberstadt Leipzig den 
    rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Kandidatur gegen die Bewerberstädte 
    anderer Nationen bereitet", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. 
    
      
    
    Das Internationale Olympische 
    Komitee (IOC) verlangt von Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die 
    Olympischen Ringe sowie olympische Bezeichnungen wie etwa „Olympiade", 
    „Olympia" oder „olympisch" geschützt sind. Das Gesetz zum Schutz des 
    olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für 
    Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die Verwertung 
    der Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Das Gesetz schützt die Worte 
    Olympia, olympisch und Olympiade. NOK und das Internationale Olympische 
    Komitee (IOC) haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen 
    Ringe und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten. 
    Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des 
    Begriffs „Olympia" als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der 
    Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle 
    wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder 
    Chor-Olympiaden. 
    
 
 
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              Autor und Copyright: Pressemitteilung NOK,
  
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