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ACHTUNG: Wechselfrist für Startrecht läuft am 30. November 2009 ab |
Halbzeit an der Wechselbörse. Am 30. November 2009 läuft die
Frist fĂĽr einen Wechsel des Startrechts ab. Wer also mit Startrecht einem Verein
angehört und demnächst für einen anderen Verein an den Start gehen will, und den
Wechsel beim entsprechenden Landesverband noch nicht eingereicht hat, sollte
dies nun langsam ins Auge fassen.
Der
Wechsel des Startrechts muss in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November
2009 schriftlich beim Landesverband beantragt werden, damit das
Startrecht fĂĽr den neuen Verein zum 1. Januar 2010 erteilt werden kann. |
Die beim Startrechtwechsel zu
beachtenden Bestimmungen lesen Sie bitte in der Leichtathletikordnung (LAO)
unter der Ziffer 4 nach. Die Leichtathletikordnung ist Bestandteil der „Satzung
und Ordnungen“ des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, die Sie entweder in
gedruckter Form beim Verlag G. Hornberger GmbH, 67714 Waldfischbach, Telefon
06333 / 92620 Telefax 0 63 33 / 92 62 32,
www.hornberger.de, beziehen oder sich von der
DLV-Homepage herunter laden können. Den DLV-Vordruck 2.75 „Startpassantrag“
zum Downloaden gibt es
hier.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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