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DRUCK-VERSION 20.12.2008

 

 
 

ACHTUNG: Wechselfrist für Startrecht läuft am 30. November 2009 ab
 
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29.10.2009 

 

Halbzeit an der Wechselbörse. Am 30. November 2009 läuft die Frist für einen Wechsel des Startrechts ab. Wer also mit Startrecht einem Verein angehört und demnächst für einen anderen Verein an den Start gehen will, und den Wechsel beim entsprechenden Landesverband noch nicht eingereicht hat, sollte dies nun langsam ins Auge fassen.
 
Der Wechsel des Startrechts muss in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2009 schriftlich beim Landesverband beantragt werden, damit das Startrecht fĂĽr den neuen Verein zum 1. Januar 2010 erteilt werden kann.
 
Die beim Startrechtwechsel zu beachtenden Bestimmungen lesen Sie bitte in der Leichtathletikordnung (LAO) unter der Ziffer 4 nach. Die Leichtathletikordnung ist Bestandteil der „Satzung und Ordnungen“ des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, die Sie entweder in gedruckter Form beim Verlag G. Hornberger GmbH, 67714 Waldfischbach, Telefon 06333 / 92620 Telefax 0 63 33 / 92 62 32, www.hornberger.de, beziehen oder sich von der DLV-Homepage herunter laden können. Den DLV-Vordruck 2.75 „Startpassantrag“ zum Downloaden gibt es hier.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln