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Startrechtübertragung auf einen anderen Verein bis Ende November möglich  Nur noch eineinhalb Wochen, dann endet die so genannte "Wechselbörse". Athleten die einem Verein angehören und im Besitz eines Startpasses sind, können ihr Startrecht in der Regel nur einmal im Jahr an einen anderen Verein übertragen. Das betrifft lokal gesehen zurzeit 14.808 Athleten, die beim Leichtathletikverband Nordrhein (LVN) registriert sind. Sie können an Meisterschaften teilnehmen und ihre Leistungen finden Anerkennung in Bestenlisten.  Der Wechsel des Startrechts muss hierzu in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2014 schriftlich beim Landesverband beantragt werden, damit das Startrecht für den neuen Verein zum 1. Januar 2015 erteilt werden kann.  Von dieser Möglichkeit nehmen jedes Jahr zahlreiche Athleten Gebrauch. Sei es, weil man örtlich umzieht, oder sich in einem anderen Verein bessere Trainingsmöglichkeiten erhofft. So ein Wechsel will gut überlegt sein, denn er kann nur einmal im Jahr vorgenommen werden. Ein Erstantrag oder Wiedereinstieg ist natürlich jederzeit möglich.  Nach aktuellem Stand (17. November 2014) werden voraussichtlich 9 Athleten gar in einen anderen Landesverband wechseln. Im Gegenzug wechseln 21 Athleten aus anderen Landesverbänden zum LVN. Innerhalb des Landesverbandes Nordrhein wechseln 132 Athleten den Verein. Den größten Zuwachs verzeichnen dabei wieder der TSV Bayer 04 und LT DSHS Köln.  Â
__________________________________ Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln |