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DSB-Präsident fordert von der Politik neue Anti-Doping-Initiativen
 
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21.03.2006 

 

Manfred von Richthofen erwartet von den Fraktionen des Deutschen Bundestages bis zur Sommerpause parlamentarische Initiativen, um in einem so genannten Artikelgesetz härtere Bestimmungen im Anti-Doping-Kampf auf den Weg zu bringen.
 
Von Richthofen erklärte nach einer dreistündigen Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes und neue Rechtsvorschriften seien erforderlich. „Eine breite sportlich interessierte Öffentlichkeit erwartet, dass schnell gehandelt wird“, sagte der DSB-Präsident. „Die Politik darf durch ein ständiges Hin und Her nicht weiter auf der Stelle treten, sondern muss nun gesetzliche Schritte einleiten.“

Von Richthofen stellt Aktionsplan gegen Kriminalität im Sport vor
 
Von Richthofen machte bei seinen Ausführungen vor den Parlamentariern deutlich, Fairness und manipulationsfreie Leistungen im Sport könnten weder staatlich verordnet noch gesetzlich erzwungen werden. Es gebe rechtliche Defizite, um das Dopen zu unterbinden, aber auch Vollzugsdefizite. „Wir brauchen nicht das Anti-Doping-Gesetz, wir brauchen Korrekturen und Ergänzungen an einzelnen Gesetzen“, erklärte er. An der öffentlichen Sitzung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin nahm auch DSB-Generalsekretär Dr. Andreas Eichler teil.
 
Der DSB-Präsident stellte einen „Aktionsplan gegen Kriminalität im Sport“ vor. So sollte über die Justizministerkonferenz der Länder eingewirkt werden, dass Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften „mit bester Kompetenz“ gebildet werden. Zweitens sollte der Bund als Sportförderer gemeinsam mit dem DOSB verbindliche Verfahren zum Vollzug von Sanktionsmaßnahmen entwickeln, während die neue Dachorganisation einen Anti-Doping-Beauftragten berufen sollte. Drittens müssten Medikamente, die Dopingsubstanzen enthalten, Warnhinweise in der Packungsbeilage erhalten. Bessere zollrechtliche Vorschriften seien genauso erforderlich wie Rechtsverschärfungen gegen organisierte und gewerbsmäßige Bandenkriminalität.
 
Allerdings: Eine Kriminalisierung von Leistungssportlern komme - so von Richthofen weiter - nicht in Frage; gegen ein Besitzverbot gebe es verfassungsrechtliche Bedenken. Mit einer pharmakologischen Studie sollte untersucht werden, inwieweit anabole Steroide Suchtpotenzial entfalten: „Wenn sich ergeben sollte, dass das Gefährdungspotenzial der Anabolika vergleichbar mit anderen Drogen ist, dann sollten sie als Betäubungsmittel verboten werden,“ sagte der DSB-Präsident. Die Studie wolle der DSB und/oder seine Nachfolgerorganisation in Auftrag geben; benötigt werde aber eine erhebliche Finanzierungshilfe des Bundes. Letztlich müsste die NADA, die unzureichend finanziert sei, besser ausgestattet werden, beispielsweise auch durch verpflichtende Abgaben der Wirtschaft. Eine Schiedsgerichtsbarkeit für Dopingfälle wäre bei der sport- und politikfernen NADA ein geeignetes Instrumentarium.

NADA: Kein Anti-Doping-Gesetz in der angedachten Form
 
„Der Sport ist am nächsten am Problem dran“, erklärte der NADA-Vorsitzende Peter Busse. „Den Besitz und die Einnahme von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen - das wäre für mich nicht vorstellbar. Es kann nicht Aufgabe des Strafrechts sein, Menschen vor gesundheitsgefährdendem Handeln und somit vor sich selbst zu schützen.“
 
Auch Rechtsanwalt Markus Hauptmann, Vorsitzender der Rechtskommission des Sports gegen Doping, die im Herbst 2005 ihr Gutachten über juristische Instrumentarien im Anti-Doping-Kampf vorstellte, betonte, es könne und dürfe kein Anti-Doping-Gesetz in der von der SPD angedachten Form geben. „Der Sport kann die Regelverletzungen selbst, also ohne staatliche Instrumentarien feststellen und ahnden.“ Es müsste ein starkes Miteinander von Sport- und Strafrecht geben. Hauptmann: „Der Sport muss und kann den Anti-Doping-Kampf schaffen; allerdings sind die Verbände bei allen Vorkommnissen im Umfeld ohnmächtig.“

CDU gegen Anti-Doping-Gesetz
 
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), sprach sich gleichfalls gegen ein Anti-Doping-Gesetz aus und forderte rechtliche Nachbesserungen und einen besseren Vollzug bestehender Strafvorschriften. Sein Ressort werde in der Bundesregierung die Federführung bei den vom deutschen Sport und der Politik gemeinsam geforderten Rechtsverschärfungen vorerst übernehmen, sagte er. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündigte deren sportpolitischer Sprecher Klaus Riegert an, in Kürze mit der SPD-Sprecherin Dagmar Freitag einen gemeinsamen Nenner für parlamentarische Initiativen finden zu wollen. „Eine Besitzstraftat Doping und eine Kriminalisierung der Sportler ist mit uns aber nicht zu machen“, erklärte der CDU-Politiker. „Wir haben in der Großen Koalition in dieser Frage schon eine neunzigprozentige Gemeinsamkeit. Alles andere wäre nicht verhältnismäßig und ginge von der Rechtssystematik her nicht.“

SPD: gesetzliche Regelungen sind nötig
 
Die SPD-Bundestagsfraktion ist nach Worten ihrer Sportobfrau Dagmar Freitag nach wie vor der Auffassung, dass weitergehende gesetzliche Regelungen nötig seien. Der autonome Sport sei an seine Grenzen gestoßen, da beim Handel und Vertrieb der konventionellen Dopingmittel organisierte Kriminalität und mafiöse Strukturen im Spiel seien. Für die FDP lehnte es Detlef Parr kategorisch ab, ein besonderes Anti-Doping-Gesetz auf den Weg bringen zu lassen. Die vom DSB vorgeschlagenen Lösungen entsprächen sehr weitgehend der Zielsetzung einer Dopingbekämpfung bei Wahrung der Autonomie des Sports.

Bündnis 90/Die Grünen: Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und zum Schutz des Sports
 
Für Bündnis 90/Die Grünen forderte Winfried Hermann eine Gesamtstrategie von Sport und Politik. Anzustreben sei ein Artikelgesetz unter dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und zum Schutz des Sports“. Blutdoping, erst recht Gendoping seien neue Methoden, die nicht durch das Arzneimittelgesetz geregelt seien: „Es sind ja keine Arzneimittel.“ Hermann forderte überdies ein „Produktionsverbot für bestimmte Präparate, die keinen therapeutischen Nutzen haben“, sowie eine unabhängige Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingfragen für alle Sportarten.

 





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