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Sporthilfe-Eid bereits von 90 Prozent der geförderten Sportler unterschrieben
 
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03.04.2007 

 

Bereits 90 Prozent der Athleten, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe gefördert werden, haben den so genannten Sporthilfe-Eid unterschrieben. Das erklärte der Vorstandsvorsitzende Hans Wilhelm Gäb im Sportausschuss des Deutschen Bundestages.
 
Der vor fünf Monaten eingeführte Eid ist eine zivilrechtliche Vereinbarung, in der sich Spitzensportler zum Fairplay bekennen und Doping-Manipulationen im Sport ablehnen. Sollte es trotzdem zu Verstößen kommen, kann die Sporthilfe über zwei Jahre lang geleistete Fördergelder von den Aktiven zurückfordern.
 
Gäb unterstrich, es gebe keine Alternative zu der harten Positionierung der Stiftung im Kampf gegen die biochemische Manipulation: „Doping ist überbordend gefährlich. Wir müssen der Unfairness entschieden Paroli bieten. Der Sport muss seine Grundsätze bedingungslos verteidigen; ansonsten wäre er nicht mehr förderungswürdig. Wir müssen auch gegen die zum Teil negative Publikumseinstellung bei Sportveranstaltungen vorgehen. Es darf nicht sein, dass es organisierte Hasstiraden in den Stadien gibt.“ Der Sport sei durchaus ein „stabilisierender Faktor unserer Demokratie“, betonte Gäb. Deshalb müsste es bei den Grundsätzen bleiben: Leistung in Verbindung mit Fairplay, und das wiederum in Verbindung mit einem Miteinander.
 
Die Stiftung fördert derzeit 3.800 Aktive aus dem A-, B- und C-Kader sowie 600 Internatsschüler. Wie Sporthilfe-Geschäftsführer Dr. Michael Ilgner darstellte, seien die sinkenden Einnahmen der Stiftung die größte aktuelle Herausforderung. So seien zuletzt die Erlöse aus Sondermarken zurückgegangen - weitere Einschnitte könnten befürchtet werden, wenn das Briefmonopol ab 2008 privatisiert wird. Die Erlöse aus der Lotterie „Glücksspirale“ seien ebenfalls weniger geworden. Dr. Ilgner stellte heraus, dass die Sporthilfe keine Zuwendungen aus Sportwetten erhalte; zwar sei die Stiftung als potentieller Destinatär angesprochen worden, sie habe sich aber wegen der aktuellen Diskussion und aus grundsätzlichen Erwägungen hierfür nicht entschieden.





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