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Das Ehrenamt im Sport wird deutlich gestärkt
 
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25.07.2007 

 

Bereits im Dezember 2006 hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Eckpunkte seines Gesetzentwurfs „Hilfen für Helfer“ der Öffentlichkeit vorgestellt und damit auch deutliche Verbesserungen für Ehrenamtliche im Sport in Aussicht gestellt. Nun sind die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 wird nun der Freibetrag für Übungsleiter auf 2100 Euro jährlich angehoben.
 
Neu ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung im Vereinswesen. Bislang mussten ehrenamtlich in den Vereinen engagierte Menschen pauschale Aufwandsentschädigungen voll versteuern, wenn nicht jede einzelne Ausgabe einzeln nachgewiesen wurde. Nun wird ein jährlicher Freibetrag von 500 Euro eingeführt und lästiges Quittungssammeln kann in vielen Fällen entfallen.
 
Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird ebenso wie die Zweckbetriebsgrenze auf jährlich 35000 Euro angehoben. Im Klartext: Vereine können also z.B. im Rahmen von Sommerfesten nun jährlich bis zu 35000 Euro Einnahmen erzielen, ohne dafür Körperschaftssteuern entrichten zu müssen.
 
Die wesentlichen Änderungen sind am Schluss dieses Sportinformationsbriefes noch einmal übersichtlich aufgelistet. Diese letzte Seite kann auch als Flugblatt verwendet werden.





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