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											Anti-Doping-Code wird auf die Probe gestellt | 
										 
									 
									
									
									
									
										
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		v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. 
		Heiko Strüder (Rektor), Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte (Leiter Institut 
		für Sportrecht), Dr. Lars Mortsiefer (NADA-Vorstandsmitglied), 
		Alexandra Wördehoff (Institut für Sportrecht) | 
	 
 
  
Institut für Sportrecht 
evaluiert den Nationalen Anti Doping Code,  
ein Anti-Doping-Regelwerk für den 
deutschen Sport 
  
Die Nationale Anti Doping 
Agentur Deutschland (NADA) hat das Institut für Sportrecht der Deutschen 
Sporthochschule Köln damit beauftragt, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) in 
Deutschland auszuwerten und dessen Umsetzung in der Praxis zu beurteilen.  
  
Der NADA-Code ist das 
maßgebliche, sportartenübergreifende Regelwerk im Bereich der Anti-Doping-Arbeit 
in Deutschland und setzt die internationalen Vorgaben aus dem Welt Anti Doping 
Code (WADC) im deutschen Sport um. Grundlegendes Ziel beider 
Anti-Doping-Regelwerke ist der Schutz der fundamentalen Rechte der Athletinnen 
und Athleten, an einem dopingfreien Sport teilnehmen zu können. 
  
Der NADA-Code für den deutschen 
Sport wurde bereits 2004 verabschiedet und umgesetzt und seitdem mehrfach 
überarbeitet. Aktuell ist der NADA-Code 2015 gültig. Die Übersetzung der 
internationalen Vorlage (WADC 2015) ins Deutsche und die Anpassung an das 
deutsche Rechtssystem hatten bereits Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des 
Instituts für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln, und sein Team 
übernommen. 
  
Das nun startende neue 
Forschungsvorhaben zwischen dem Institut für Sportrecht und der NADA widmet sich 
inhaltlich der Frage nach dem Erfolg der Dopingbekämpfung auf Grundlage des 
NADA-Codes. Es wird also geprüft, ob sich dieses Regelwerk in der Praxis 
bewährt. Eine vergleichbare Evaluierung gibt es national und international 
bisher nicht. Ziel des Forschungsauftrages ist es, die Umsetzung des Codes zu 
evaluieren und deren Erfolg zu messen. Erarbeitet werden sollen aber auch 
Vorschläge, wie die rechtlichen Vorgaben im Anti-Doping-Bereich verbessert und 
die alltägliche Anwendung des NADA-Codes optimiert werden können. Diese 
Vorschläge könnten möglicherweise auch dazu dienen, Änderungen des WADA-Codes 
anzuregen. 
  
Die Projektlaufzeit erstreckt 
sich über zwei Jahre bis Ende Dezember 2017. Die Fördersumme beträgt rund 92.000 
Euro. 
  
Der Vertrag über das 
Drittmittelprojekt wurde im Rahmen des 7. Kölner Sportrechtstages am 8. Dezember 
2015 von VertreterInnen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Nationalen 
Anti Doping Agentur unterzeichnet.
 
 
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              Autor und Copyright: Julia Neuburg für Laufen-in-Koeln
  
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