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GRR fordert und stellt "Neues Förderkonzept für den Crosslauf" vor
 
 
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08.03.2017  

 
 

 
GRR hat im Verbund mit im Laufsport führenden Vereinen, Trainern und Athleten ein Konzept für die Entwicklung des Crosslaufes entworfen – und fordert den DLV zur Erarbeitung eines neuzeitlichen Konzepts für den Mittel- und Langstreckenlauf auf
 
Seit Jahren sind die Ergebnisse bei internationalen Auftritten im Crosslauf (und darüber hinaus im gesamten Laufbereich, Ausnahmen gibt jedoch erfreulicherweise!) eher unbefriedigend. Die Verfasser des Konzepts sehen den Crosslauf mit seinen vielfältigen, leistungsentwickelnden Facetten als wichtige Vorbereitungsstufe für eine erfolgreiche Bahn- und Straßenlaufsaison an.
 
Ein Konzept kann jedoch nur dann greifen, wenn dieses einher geht mit grundsätzlichen Änderungen beim Verhältnis des Dachverbandes zu seinen Athleten/Innen, deren Vereine und den die Arbeit vor Ort leistenden Trainern. Der moderne Leistungssport bringt es aber auch mit sich, dass der traditionelle Begriff des Amateursportlers nicht mehr zielführend ist, so müssen die Rollen der beteiligten Institutionen „Athlet“, „Verein“ und „Verband“ dringend neu geschrieben werden. Deshalb erfolgt zum entwickelten Cross-Konzept, das German Road Races (GRR) e.V. zusammen mit im Laufsport führenden Vereinen, Trainern und Athleten entworfen hat, vorgestellt eine Präambel. Der Dachverband wird zudem aufgefordert, ein neuzeitliches Konzept für den Bereich Mittel- und Langstrecke zu erarbeiten.
 
 
A Präambel
 
Status der Athleten/Innen
 
International auftretende Läufer/Innen sind freie Unternehmer in Sachen Laufen. Sie bestreiten mit ihrer Tätigkeit Laufen teilweise bis ganz ihren Lebensunterhalt. Die allgemeine Rechtsprechung stuft sie deshalb auch als Berufssportler ein. Dafür sind sie steuerpflichtig. Die kompletten Einkommen, seien es Förderungen, Sponsoring-Beträge, Sachzuwendungen oder auch Antritts- und Siegprämien müssen versteuert werden.

Startrechte der Athleten/Innen
 
Athleten/Innen besitzen das Recht, von ihrem Verein (in Deutschland zwingend erforderlich für die Ausübung der sportlichen Tätigkeit) für nationale und internationale Wettbewerbe und vom Dachverband Deutscher Leichtathletik-Verband (im folgenden DLV) für internationale Meisterschaften gemeldet zu werden, sofern sie die Ausschreibungsbestimmungen in Form der Qualifikationsnormen (national) und entry standards (international) erfüllen.

Aufgaben des DLV
 
Neben der ihm freigestellten Förderung von den in Kadern berufenen Athleten/Innen sollte der DLV in seiner Satzung verankern, dass er die Rechte seiner Mitglieder (dazu gehören alle angegliederten Vereine und damit auch die Athleten/Innen) anerkennt und gegebenenfalls fördert.
 
Treten die Athleten/Innen innerhalb einer Nationalmannschaft auf, verlieren sie entsprechend der gültigen Athletenvereinbarungen Persönlichkeitsrechte mit entsprechenden finanziellen Verlusten, die in anderen Sportarten den Athleten/Innen bzw. Vereinen in Form von entsprechenden Entschädigungen vergütet werden. Eine Entschädigung seitens des DLV ist somit auch in der Leichtathletik, insbesondere im Laufbereich, gerechtfertigt.
 
Der DLV tritt gegenüber internationalen Partnern als Monopolist auf. Ein Wechsel des Dachverbandes seitens der Athleten/Innen und derer Vereine ist nicht möglich. Die Interessen der Athleten/Innen werden gegenüber internationalen Partnern ausschließlich vom DLV vertreten. Eines dieser Rechte ist das Startrecht bei internationalen Meisterschaften, sofern alle internationalen Anforderungen laut internationaler entry standards erfüllt sind.

Aufgabe des DLV ist es laut Satzung, „Deutsche Leichtathleten für die von der IAAF und der EAA ausgeschriebenen Veranstaltungen auszuwählen, auf diese vorzubereiten und sie während dieser Veranstaltungen zu betreuen. Darüber hinaus Länderkämpfe abzuschließen und durchzuführen. Dazu gehört auch, die Athleten für diese Länderkämpfe auszuwählen, sie darauf vorzubereiten und zu betreuen.“ Dies beinhaltet nicht, entsprechende internationale Anforderungen sowohl bei der Qualität der Leistung zu verschärfen als auch den Zeitraum der Erfüllung zu verkürzen. Das käme ansonsten einem Berufsverbot gleich.
 
Für die Auswahl der Athleten/Innen für internationalen Meisterschaften, sofern sich mehr Athleten/Innen als die von den jeweiligen entry standards angebotenen nationalen Startplätze qualifiziert haben, hat der DLV die Aufgabe, diese anhand von eigenen Nominierungsrichtlinien auszuwählen, aber nicht das Recht, deren Teilnahme aus irgendwelchen Gründen national gesondert einzuschränken.


B Entwicklung eines deutschen Crosslaufteams
für Crosslauf-Europameisterschaften

Schritt 1:
 
Die Bundestrainer bilden nach den Deutschen Cross-Meisterschaften im März einen provisorischen Cross-Kader (ohne gegenseitigen Verpflichtungszwang), der beinhaltet, dass in Sachen Crosslauf ein Kommunikationsaustausch stattfindet, die Startabsichtserklärungen der Athleten/Innen vorliegen bzw. in den nachfolgenden Monaten erreicht werden, auf die nicht einfache Vorbereitung für die Cross-EM einzuwirken bzw. gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen zu koordinieren. Die Athleten/Innen und deren Vereine/Trainer erhalten ein jeweiliges monatliches Update zum jeweiligen Stand. Ein Bundestrainer sollte für den organisatorischen Rahmen federführend sein.

Schritt 2:
 
Zur Pflege und zum Aufbau deutscher Cross-Wettkämpfe muss der DLV in Zusammenarbeit mit den bestehenden Cross-Veranstaltern und einem noch zu bestimmenden Kompetenzteam in dieser Zeit einen nationalen Cross-Kalender bis Ende Juli erarbeiten und die Kriterien für entsprechende Veranstaltungen festlegen (Streckenlängen, Altersklassen, Streckenprofile und Organisation). Die Wiederbelebung eines Deutschen Cross-Cups ist eine mögliche Option, dürfte sich aber aufgrund des für Veranstaltungen zur Verfügung stehenden Zeitraumes (eigentlich steht dafür nur der November zur Verfügung) und einer ggf. das Kalenderjahr übergreifenden Serie kaum sinnvoll realisieren lassen.

Schritt 3:
 
In diesem Zusammenhang ist der Ausrichter und der Zeitpunkt für eine deutsche EM- Ausscheidung festzulegen, der Termin sollte idealerweise 3 Wochen vor der Cross-EM liegen. Nach dem derzeitigen Stand kann diese nur beim Darmstadt-Cross unter dessen EAA-Standard stattfinden.

Schritt 4 (optional):
 
Organisation eines ersten Vorbereitungstrainingslagers Anfang Oktober bei teilweise Kostenübernahme durch die Athleten/Innen.

Schritt 5:
 
Ein Trialmodus für den Ausscheidungswettkampf ist festzulegen. Die jeweils ersten vier Läufer/Innen der Wettbewerbe Männer/Frauen/mU23/wU23/mU20/wU20 qualifizieren sich automatisch für die Cross-EM. Die möglichen Plätze 5 und 6 werden vom DLV aus den Ergebnissen der Trials in Verbindung mit den anderen Cross-Ergebnissen nominiert.
 
Der DLV behält sich in bestimmten Fällen diese Plätze vor für herausragende Kadermitglieder, die aus wichtigem Grund nicht an den Cross-Trials teilnehmen können.

Schritt 6:
 
Der DLV meldet vollständige Mannschaften in allen Wettbewerben der Cross-EM (Männer/Frauen/mU23/wU23/mU20/wU20) mit jeweils mindestens 5 deutschen Teilnehmer/Innen.


Prämierung der EM-Teilnahme
 
Es ist zukünftig anzustreben, jede/n deutsche/n Teilnehmer/In bei Cross- Europameisterschaften mit 1000 € (Männer/Frauen), 500 € (U23) und 300 € (U20) zu prämieren bzw. für die Abtretung seiner Persönlichkeitsrechte zu entschädigen.


Fazit
 
Wir sind der Meinung, dass die Qualität des deutschen Crosslaufs und letztlich des deutschen Mittel- und Langstreckenlaufes nur durch die volle Anerkennung der Athleten/Innen, ihrer Vereine und der nationalen Veranstalter als gleichberechtigte Partner entwickelt werden kann. Dies gilt zunächst für den Crosslauf, muss aber mittelfristig in ein schlüssiges Konzept für den gesamten Laufbereich eingehen.
Eine verbandsinterne Teilnahmebeschränkung ist destruktiv, weil erstens keine einzige Medaille dadurch mehr entwickelt werden kann, zweitens der interne Wettbewerb geschwächt wird und zu einem Konkurrenzverlust führt.

 




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Autor und Copyright: Horst Milde für Laufen-in-Koeln

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