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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen
 
 
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07.05.2020  

 
 

 
Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen

 
Endlich ist es soweit, Sportlerinnen und Sportler dürfen nun auch in NRW für das Training wieder Sportanlagen nutzen, soweit sie sich an der "frischen Luft" befinden. Dies obliegt jedoch gewissen Regeln. Oberstes Gebot ist der Gesundheitsschutz. Daher verschicken zur Zeit die Sportämter an die Vereine und Sportverbände eine Art Anleitung zur "Stufenweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen.
 
Anbei das Schreiben vom Sportamt der Stadt Köln, das sich inhaltlich sicherlich auch mit den Schreiben der anderen Städte deckt:
 
Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen der Stadt Köln
 
Die Verbreitung des Corona-Virus in Deutschlang hat seit Mitte März dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger verfügen und durchsetzen müssen. Ziele sind dabei, Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass das Gesundheitssystem in Folge einer sprunghaften Ausweitung der Infektion nicht überlastet wird.
 
Im Zuge der geltenden Regelungen wurde in Köln unter anderem jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen, Vereinsheimen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und insbesondere die Sporttreibenden haben dies bislang in großer Solidarität mitgetragen.
 
Hier gilt mein großer Dank den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, den vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sportlern für ihren verantwortungsvollen Umgang!
 
Die Landesregierung hat am 06.05.2020 mit Wirkung ab dem 07.05.2020 den stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb erlaubt, allerdings vorerst nur mit der Öffnung von Außensportanlagen. Öffentliche Gebäude (Hallen, Vereinsheime etc.) stehen derzeit dem Vereins- und Freizeitsport noch nicht zur Verfügung. Sobald auch hierzu konkrete und belastbare Maßgaben des Landes NRW vorliegen, werden wir Sie hierzu umgehend separat informieren.
 
Nach wie vor stehen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung im Mittelpunkt. Deshalb steht die Nutzung der Außensportanlagen unter folgenden Auflagen, die von Ihnen strikt einzuhalten sind:
Die Nutzung der Sportanlagen ist erlaubt, wenn....
 
  - Sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  - der Sport kontaktfrei durchgeführt wird, insbesondere bei Kontakt- und Mann- schaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  - die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen - insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten - konsequent eingehalten werden,
  - die Umkleidekabinen, Wasch- und Gemeinschaftsräume ebenso wie Gastronomiebereiche nicht genutzt werden,
  - deshalb ein Bekleidungswechsel, die Körperpflege und die Nutzung von Nass- bereichen durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  - eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warte- schlangen erfolgt,
  - Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  - keine Zuschauer zugelassen werden; mit Ausnahme Begleitpersonen von Jugendlichen unter 12 Jahren.
 
Es wird nicht nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen differenziert. Wir bitten hier jedoch um Beachtung der Vorschläge zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen, die von den meisten Fachverbänden veröffentlicht wurden.
 
Die Nutzung der Sportflächen darf nur Trainingszwecken dienen, ein Spielbetrieb ist nicht gestattet. Während des Trainings liegt es in der Verantwortung der Übungsleiter sicherzustellen, dass die obigen Vorgaben eingehalten werden. Insoweit bitten wir Sie auch, für notwendige Hygiene- und Desinfektionsmittel eigenverantwortlich zu sorgen. Es gelten über diese Lockerungen im Sportbereich selbstverständlich weiterhin die all- gemeinen Pflichten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in den jeweiligen Fassungen.
 
Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ist eine Maßnahme, die auf der Entspannung der Situation beruht. Wenn sich die Gesundheitslage verschärft, kann der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport jederzeit wieder teilweise oder vollkommen eingestellt werden. Ich bitte Sie, dahingehend alle Personen zu sensibilisieren und appelliere an den Verantwortungsgedanken aller Sporttreibenden.
 
In Anlage ist die, durch den Deutschen Olympischen Sportbund entwickelt Grafik "Vereinssport nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen" zur weiteren Verwendung beigefügt.
 
Gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis:
Bereits jetzt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport und die Vereine mit den unterschiedlichsten Maßnahmen, damit auch die wirtschaftlichen Folgen bewältigt werden können. So hat das Sportamt der Stadt Köln gemeinsam mit dem Stadtsport- bund Köln verschiedene Hilfsprogramme entwickelt, die auf den jeweiligen Internetseiten abgebildet sind.
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Verständnis,
 
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Gregor Timmer
Sportamtsleiter
 
Anlage:

 




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
Quelle: Sportamt der Stadt Köln

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