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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Bis 31. August 2020 keine Sportveranstaltung ...
 
 
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14.05.2020  

 
 

Der Halbmarathon des LT DSHS Köln darf nach aktueller Verordnung als Sportveranstaltung nicht stattfinden. Die Organisatoren hatten allerdings schon vor Bekanntgabe der Verordnung als "Großveranstaltung" die Reißleine gezogen.

 
Bis 31. August 2020 keine Sportveranstaltung ... kann sich aber auch jederzeit ändern
 
Die NRW-Landesregierung hat vergangene Woche beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie u.a. bis 31. August keine "Sportfeste" stattfinden dürfen. Daraufhin hat u.a. nun auch die Stadt Köln ihre Verordnung angepasst und heute in einem Schreiben die Nutzung von öffentlichem Raum bekannt gegeben. Im weiteren der entscheidende Ausschnitt aus dem Schreiben:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie haben eine Erlaubnis für eine Sondernutzung im öffentlichen Raum bei der Stadt Köln beantragt bzw. in den letzten Jahren eine solche regelmäßig im Zeitraum zwischen dem 14.05. bis einschließlich 31.08. durchgeführt.
 
Aus diesem Grund möchte ich Sie auch heute wieder über die aktuelle Lage hinsichtlich des Coronavirus informieren. Die Verzögerung seit Ablauf der letzten Frist (10.05.2020) bitte ich zu entschuldigen.
 
Die derzeitigen Zahlen an Neuinfektionen sind in Köln derzeit stabil. Dennoch bedarf es weiterhin einer regelmäßigen Anpassungen der Schutzmaßnahmen, stets unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen an Neuinfektionen. Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat daher veranlasst, die bisherige "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) mit der beigefügten Version anzupassen. Diese läuft mit Ablauf des 25.05.2020 ab. Ob die Regelungen danach verlängert werden und in welchem Umfang fortbestehen, hängt weiterhin von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen ab.
 
Mit dieser Verordnung sind weiterhin Einschränkungen für Sondernutzungen bis einschließlich 25.05.2020, für Großveranstaltungen und nun auch Sportveranstaltungen bis 31.08.2020 verbunden.
 
Demnach ist ein Großteil aller Sondernutzungen im öffentlichen und teilweise auch privaten Bereich untersagt.
 
Mit unserer letzten Mail vom 05.05.2020 haben wir bereits darauf aufmerksam gemacht, dass mit der vorigen Fassung der CoronaSchVO eine Benennung der Veranstaltungen, welche unter die sog. Großveranstaltungen fallen, vorgenommen wurde. Diese Veranstaltungen sind nun unter § 13 Abs. 2 CoronaSchVO zusammengefasst. Darüber hinaus sind in der aktuellen, beigefügten Fassung der CoronaSchVO unter § 9 Abs. 6 Sportfeste und nun neu auch "ähnliche Sportveranstaltungen" bis mindestens 31.08.2020 untersagt. Ich bitte Sie eigenständig zu prüfen, ob Ihre Veranstaltung den in der Verordnung genannten Veranstaltungsarten zuzuordnen ist. Manche Sondernutzungen sind ganz klar darunter zu fassen bzw. fallen eindeutig nicht darunter. In manchen Fällen wird dies allerdings noch konkret im Einzelfall zu klären zu sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Veranstaltung unter die Regelung fällt, kontaktieren Sie uns bitte. Ich bitte aber bereits jetzt um Nachsicht, dass wir Ihnen nicht in allen Fällen unmittelbar eine Rückmeldung geben können und die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
 
Ich weise darauf hin, dass es keines gesonderten Widerrufs einer bereits erteilten Genehmigung oder einer Ablehnung eines Antrags der Sondernutzung bis zum 25.05.2020 bzw. bis zum 31.08.2020 bedarf und Zuwiderhandlungen gegen die CoronaSchVO eine Ordnungswidrigkeit bzw. strafbare Handlung darstellt.
 
Ich weise vorsorglich ebenfalls darauf hin, dass das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Köln die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung vor Ort überprüfen werden. Durchgeführte Veranstaltungen, festgestellte Verstöße und Hinweise gegen das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) werden umgehend an die zuständigen Behörden gemeldet.
 
Die Befristung oder der Inhalt der CoronaSchVO können jederzeit in Abhängigkeit der Lage angepasst werden.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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