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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Wann darf denn nun eine Veranstaltung und in welcher Größe stattfinden?
 
 
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20.05.2020  

 
 

 
Rheinland-Pfalz sorgt für klare Verhältnisse
 
In Nordrheinwestfalen und anderen Bundesländern herrscht unter den (Lauf)-Veranstaltern zurzeit große Planungsunsicherheit. Laut der aktuellen NRW-Verordnung sind Großveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Wettkämpfe usw. bis 31. August 2020 untersagt. Auf der anderen Seite heißt es aber auch, dass die Verordnung nach aktueller Lage jederzeit neu angepasst werden kann. Das lässt viel Spielraum für Spekulation.
 
Das Nachbarbundesland Rheinland Pfalz geht da einen anderen Weg. Deren jüngste Pressemitteilung sorgt für fast klare Verhältnisse, so daß man dort für die nächsten Monate planen kann:
 
- Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben.
- Ab dem 10. Juni können Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Personenbegrenzung von 75 stattfinden, ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.
  
Auf Nachfrage seitens Laufen-in-Koeln erklärt die stellvertretende Sprecherin der Landesregierung Frau Almut Rusbüldt: "Die Angaben gelten auch für den Sport- und Freizeitbereich, allerdings unter den von bereits genannten Auflagen. (Abstandsgebot, Hygieneregeln). Massenstarts kommen also auch in Rheinland-Pfalz nicht in Frage. Laufveranstaltungen müssten so organisiert werden, dass sowohl die Zuschauer, als auch die Teilnehmer vor Infektionen weitgehend geschützt werden. Unseren Hygieneplan für die Freiluftveranstaltungen sollten Sie Anfang kommender Woche hier finden."
 
Die Aussage ist deutlich mehr wert, als das Zurückhalten von Konkretem wie z.B. in NRW und anderorts. Sie Zeigt auf, wie man in kleinen Schritten z.B. bei Laufveranstaltungen vorgehen könnte.
 
 
    Landesregierung stellt "Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz" vor




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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