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											Dürfen der Münster- & Köln-Marathon stattfinden, oder nicht? | 
										 
									 
									
									
									
									
										
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Köln und Münster drängen bei Verantwortlichen auf Antwort  
Darf der Marathon stattfinden, oder nicht? 
  
Nach dem Beschluss der 
Landesregierungen sind bis zum 31. August Großveranstaltungen untersagt. Was ist 
eine Großveranstaltung? Was darf man bis zum 31. August? Und was ist nach dem 
31. August? Mehr Fragen als Antworten. Unter den Laufveranstaltern herrscht 
große Planungsunsicherheit. Ein Veranstalter nach dem anderen sagt seinen Lauf 
ab. Läufe brauchen zur Planung Wochen, nicht sogar Monate Vorlauf. In Österreich 
sieht es hingegen anders aus. Dort gibt es erste richtungweisende Stufenpläne: 
 
	
		
		Österreich: 
		 
	
		| - | 
		ab 29. Mai Veranstaltungen 
		bis zu 100 Personen erlaubt | 
	 
	
		| - | 
		ab 1. Juli: bis zu 250 
		Personen erlaubt | 
	 
	
		| - | 
		ab 1. August: 
		Veranstaltungen bis zu 500 Personen erlaubt | 
	 
	
		| - | 
		ab 1. August: 
		Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Personen mit Sicherheitskonzept 
		erlaubt | 
	 
 
		
Die Angaben beruhen darauf, dass 
min. 1m Abstand zueinander erfolgt!   | 
	 
 
  
Eine Aufstellung, die man in Deutschland bisher vergebens sucht. Es gibt keine 
Landesregierung, die eine definitive Aussage trifft, auch nicht NRW, ob z.B. im 
September oder Oktober eine Großveranstaltung stattfinden kann. Anders in Berlin, 
dort wurde der viel zitierte "31. August" auf den 24. Oktober verlängert. Das tat dem 
Berlin-Marathon und tausenden Läuferinnen und Läufern weh, schaffte aber Klarheit. 
  
Wie jetzt bekannt wurde, wollten der Münster- und Köln-Marathon diese 
Planungsunsicherheit nicht länger hinnehmen. Sie wollen eine klare Antwort von 
den Verantwortlichen, ob 
ihre Veranstaltungen im September, bzw. Oktober stattfinden können, oder nicht. 
Dazu wandte man sich nun an die Düsseldorfer Staatskanzlei und den Deutschen 
Leichtathletikverband (DLV). Mit Input weiterer Veranstalter erstellte man ein 
Papier mit Hygienestandards und Durchführungsbestimmungen, die eine Durchführung 
von Veranstaltungen ab dem 1. September 2020 zu Coronazeiten aufzeigt. Am 
vergangenem Dienstag präsentierten es der Münster- und Köln-Marathon dem DLV im 
Rahmen einer Videokonferenz. Nach einer erneuten Beratung und Beurteilung des 
DLV soll das Konzept der Staatskanzlei vorgelegt werden. 
  
Man darf gespannt sein, wie die Antwort des 
DLV und der 
Staatskanzlei ausfallen wird.
 
 
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              Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: Köln-Marathon
  
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