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											Mitteilung des Ausschusses für Bundesjugendspiele | 
										 
									 
									
									
									
									
										
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Mitteilung des Ausschusses für Bundesjugendspiele: 
   
	
		Bundesjugendspiele: Was ändert sich zum neuen Schuljahr? 
		 
  
Die Änderungen der Bundesjugendspiele für Kinder im Grundschulalter sollen Spaß 
und Motivation am Sporttreiben erhöhen ohne auf Vergleiche zu verzichten   
 
Die Bundesjugendspiele können seit 2001 in drei Angebotsformen und drei 
Sportarten durchgeführt werden. Neben dem traditionellen Wettkampf, welcher den 
meisten noch aus der eigenen Schulzeit bekannt sein wird, gibt es den Wettbewerb 
und den Mehrkampf. Neben der Leichtathletik können die Bundesjugendspiele auch 
im Schwimmen und Turnen angeboten werden.  
  
Der Wettbewerb stellt ein 
besonders kind- und entwicklungsgemäßes Angebot dar, das vor allem in der 
Grundschule umgesetzt werden soll und eine große motorische Vielfalt abbildet. 
Aufbauend auf die schrittweise schwieriger werdenden Übungen aus dem Wettbewerb, 
kann dann der Wettkampf durchgeführt werden. Der Mehrkampf vereint alle drei 
Sportarten mit jeweils ausgesuchten Übungen aus den jeweiligen Übungen des 
Wettbewerbs. Für alle drei Angebotsformen gibt es Ehren-, Sieger- und 
Teilnahmeurkunden.  
  
Mit der Entscheidung des 
Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der 
Kultusministerkonferenz im März 2021 erhält der Wettbewerb künftig eine höhere 
Bedeutung. Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist in den Klassenstufen 1-4 in den 
Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch die Wettbewerbsform, 
anzubieten und durchzuführen. In der Grundsportart (Gerät-)Turnen gelten in 
allen Klassenstufen weiterhin die Wettkampf- und die Wettbewerbsform, wobei die 
Durchführung des Wettbewerbs in der Grundschule empfohlen wird. Der Mehrkampf 
bleibt bestehen. Für alle anderen Klassenstufen (ab Klassenstufe 5) ändert sich 
nichts. Für diese können in allen Grundsportarten alle drei Angebotsformen 
durchgeführt werden.  
  
Mit dieser Entscheidung 
verstärkt der Ausschuss für die Bundesjugendspiele die konsequenten 
Umsetzungsformen kindgemäßer Inhalte und Zielsetzungen der mehrperspektivisch 
und prozessorientiert angelegten Bildungspläne des Sportunterrichts in den 
einzelnen Bundesländern. Denn bei den Bundesjugendspielen steht die Idee, sich 
zu bewegen, Freude zu haben und sein Bestes zu geben, ebenso wie die Fairness, 
Respekt, Teamfähigkeit und die Vermittlung von sozialen Kompetenzen im 
Mittelpunkt.  
  
Bei allen drei Angebotsformen 
der Bundesjugendspiele geht es natürlich auch um Leistung und gemeinsames 
Wetteifern. Wettbewerb im Gegensatz zum Wettkampf bedeutet nicht, dass es sich 
um ein rein spielerisches Angebot handelt. Der Wettbewerb ist vielmehr als ein 
auf die Entwicklung der Kinder angepasstes sportliches Angebot zu verstehen. Für 
die jeweilige Leistung der Kinder und Jugendlichen werden in allen drei 
Angebotsformen und allen drei Sportarten Urkunden ausgegeben. Diese sind 
unterteilt in Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden, wobei die Ehrenurkunde mit 
der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten versehen ist. 
  
Die Bundesjugendspiele sind 
offen für alle Kinder. Ebenso wie es bislang beim Wettkampf möglich war, können 
auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung in allen drei Sportarten am 
Wettbewerb teilnehmen. Informationen hierzu finden sich im Handbuch für die 
Bundesjugendspiele sowie auf den Webseiten der Sportverbände.  
  
Der Ausschuss für die 
Bundesjugendspiele spricht sich explizit dafür aus, dass das Erkennen der 
eigenen Leistung und der eigenen Leistungsfähigkeit sowie der Umgang mit 
Niederlagen zur kindlichen Entwicklung gehören und im pädagogischen Kontext von 
Schule begleitet werden müssen. Ebenfalls ist es aus Sicht des Ausschusses für 
die Bundesjugendspiele essenziell, dass die Bundesjugendspiele in der jeweiligen 
Sportart langfristig im Sportunterricht vorbereitet werden müssen und ein 
wertschätzendes Miteinander gelebter Schulalltag sein sollte. 
  
Die Bundesjugendspiele sind 
seit 1951 fester Bestandteil der schulsportlichen Wettbewerbe. Mit dem Beschluss 
der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 wurde die jährliche Durchführung der 
Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule und die Teilnahme daran 
für alle Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich erklärt. 
Bereits 2001 gab es mit der Einführung des Wettbewerbs und des Mehrkampfs eine 
Veränderung der Bundesjugendspiele. Zum Schuljahr 2023/2024 wird es wieder eine 
Veränderung hin zu einem kind- und entwicklungsgemäßen Angebot geben. 
  
Dem Ausschuss gehören neun 
Mitglieder an. Er setzt sich aus drei Vertretungen der Kommission Sport der 
Kultusministerkonferenz (KMK), einer Vertretung des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), einer Vertretung des Deutschen 
Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie vier Vertretungen der an den 
Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbände, dem Deutschen 
Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), dem 
Deutschen Schwimm-Verband (DSV) und dem Deutschen Turner-Bund (DTB), zusammen.  | 
	 
 
  
   
  
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    Im 
	offiziellen
	
	Handbuch Bundesjugendspiele sind alle Informationen zu den 
	Bundesjugendspielen und den unterschiedlichen Angebotsformen 
	zusammengefasst. | 
   
 
 
 
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              Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
 
  
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