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Ende einer Ära: Gernot Weigl verliert München Marathon |
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Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:
München,
9. Juli 2025
Auswahl des
Veranstalters des München Marathon ist rechtlich nicht zu beanstanden
Die Auswahlentscheidung
der Landeshauptstadt München, welcher Veranstalter den einmal jährlich
stattfindenden "München Marathon" in den Jahren 2025 und 2026 ausrichten
darf, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom heutigen Tag
entschieden. Nach den Veranstaltungsrichtlinien der Stadt München findet
seit langem einmal im Jahr an einem Sonntag im Oktober nach Beendigung
des Oktoberfests in München ein Marathon statt (München Marathon). Für
die Planungssicherheit wird der München Marathon jeweils in zwei
aufeinanderfolgenden Jahren, derzeit also die Jahre 2025 und 2026, von
ein- und demselben Veranstalter durchgeführt. Dafür führt die Stadt ein
Auswahlverfahren durch.
Aus den drei
Bewerbungen wählte die Stadt einen Veranstalter aus und begründete dies
damit, dass sein Streckenführungskonzept zu den geringsten
Verkehrsbeeinträchtigungen führe. Auf den Eilantrag eines unterlegenen
Mitbewerbers ordnete das Verwaltungsgericht München an, aufgrund einer
verkehrsverträglichen Gleichrangigkeit der Konzepte ein Losverfahren
zwischen diesen beiden Bewerbern durchzuführen.
Dem hat sich der BayVGH
nun nicht angeschlossen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung
der Stadt München nicht zu beanstanden sei. Die Auswahl habe anhand des
Kriteriums der Verkehrsverträglichkeit durchgeführt werden dürfen. Dass
die Stadt München das Verkehrskonzepts des im Verwaltungsverfahren
obsiegenden Bewerbers als qualitativ besser beurteilt habe, sei
rechtsfehlerfrei. Nach Stellungnahmen des Mobilitätsreferats der Stadt
würden im Unterschied zum Konzept des unterlegenen Mitbewerbers durch
die Streckenführung des ausgewählten Veranstalters etwa keine Anwohner
in der Maxvorstadt eingeschlossen, die Biedersteiner Klinik sei
jederzeit erreichbar und im Münchener Osten sei mit weniger
Verkehrsbelastung zu rechnen. Zwar habe auch das Konzept des
unterlegenen Bewerbers Vorteile, die aber nicht überwiegen würden. Die
Einwände gegen diese Stellungnahmen überzeugten das Gericht nicht. Somit
bedürfe es mangels Gleichrangigkeit der Verkehrskonzepte keines
Losverfahrens. Auch sonst spreche nichts gegen die Auswahl des von der
Stadt gewählten Veranstalters.
Die Entscheidung ist
unanfechtbar.
Das
Rechtsschutzbegehren des weiteren erfolglosen Mitbewerbers, der ein
Konzept mit zwei Runden durch den Englischen Garten vorlegte, war
bereits zuvor erfolglos geblieben.
(BayVGH, Beschluss vom
9. Juli 2025, Az. 11 CE 25.1036) |
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Ein Kommentar von Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln:
Ein Marathon ist kein
Verkehrshindernis - sondern ein Fest
Es ist eine bittere Pille
für viele langjährige München-Marathonläufer: Der bisherige Veranstalter,
Gernot Weigl, der über Jahrzehnte mit viel Herzblut ein urbanes Lauferlebnis
geschaffen hat, wurde durch einen neuen Anbieter ersetzt - nicht wegen
mangelnder Qualität, sondern wegen eines vermeintlich besseren
Verkehrskonzepts.
Natürlich muss eine
Großstadt wie München auch den Verkehrsfluss bedenken. Aber ein Marathon ist
mehr als eine logistische Herausforderung. Er ist ein Erlebnis, ein
emotionales Ereignis, das durch die Stadt trägt - und nicht um sie herum.
Wenn verkehrstechnische
Erwägungen wichtiger werden als Läufererlebnis, Atmosphäre und
Identifikation, läuft etwas falsch.
Weigls Marathon hatte ein
Gesicht, eine Geschichte, eine Seele. Was kommt, ist ungewiss. Juristisch
ist alles korrekt gelaufen - aber aus Läufersicht wurde mit dieser
Entscheidung ein Stück gewachsener Laufkultur geopfert. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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