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Mehr Rückenwind für den organisierten Sport |
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Mehr Rückenwind für den
organisierten Sport:
Was Vereine und Ehrenamtliche 2026 wirklich erwartet
Sportvereine sind das Herzstück
der Bewegung in Deutschland: Orte der Gemeinschaft, des Gesundheits- und
Leistungssports, des generationsübergreifenden Engagements. Doch seit Jahren
klagen Verantwortliche über zunehmende Bürokratie, knappe Budgets und sinkende
Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement. Mit dem neuen Steueränderungsgesetz
2025, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, stehen nun weitreichende Neuerungen
an, die Vereinen finanziellen Spielraum, weniger Verwaltungsaufwand und mehr
Rechtssicherheit verschaffen sollen.
Steuerfreie Einnahmen steigen - mehr Luft für den Vereinshaushalt
Ein zentrales Signal an alle
Vereine: Die steuerliche Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen
Aktivitäten steigt von bislang 45.000 Euro auf 50.000 Euro jährlich.
Davon profitieren vor allem
klassische Einnahmequellen vieler Sportvereine:
- Vereinsgaststätten und
Bewirtung im Vereinsheim
- Vereinsfeste, Läufe und Sportveranstaltungen
- Trikot- und Bandenwerbung
- Verkauf von Fanartikeln
Die Erhöhung ermöglicht es
Vereinen, zusätzliche Einnahmen steuerfrei zu erwirtschaften und direkt wieder
in den Sportbetrieb zu investieren - etwa in Trainingsmaterial, Infrastruktur
oder qualifizierte Übungsleiter.
Ehrenamtliche stärker anerkannt - höhere Pauschalen und mehr Sicherheit
Das Ehrenamt ist das Rückgrat
des organisierten Sports. Trainer, Übungsleiter, Kampfrichter,
Vorstandsmitglieder und Helfer sorgen Woche für Woche dafür, dass Training und
Wettkämpfe stattfinden. Ab 2026 wird dieses Engagement finanziell besser
gewürdigt:
- Übungsleiterpauschale:
Erhöhung von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr
- Ehrenamtspauschale: Anhebung von 840 auf 960 Euro pro Jahr
Diese Beträge können steuerfrei
ausgezahlt werden - ein wichtiger Anreiz, insbesondere für kleinere Vereine mit
begrenzten finanziellen Möglichkeiten.
Zusätzlich wird der
Haftungsschutz für Ehrenamtliche ausgeweitet. Wer bis zu 3.300 Euro jährlich
erhält, ist künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, sofern Fehler
nicht vorsätzlich begangen wurden. Das senkt Hemmschwellen, Verantwortung zu
übernehmen.
Weniger Bürokratie - mehr Zeit für Training und Organisation
Ein weiterer Schwerpunkt der
Reform liegt auf der Entlastung der Vereinsverwaltung.
Zeitnahe Mittelverwendung:
Vereine mit Einnahmen bis zu 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr nachweisen,
dass Mittel kurzfristig für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das
erleichtert langfristige Planungen, etwa für größere Anschaffungen oder
Bauprojekte.
Vereinfachte Buchführung:
Solange die Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unter 50.000
Euro liegen, entfällt die komplizierte steuerliche Aufteilung der Einnahmen in
verschiedene Bereiche. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und senkt Kosten.
Neue Rechtssicherheit bei Nachhaltigkeit und digitalen Angeboten
Auch inhaltlich öffnen sich
neue Perspektiven für Vereine.
Photovoltaik und erneuerbare
Energien: Der Betrieb von Solaranlagen auf Vereinsgebäuden gilt künftig
eindeutig als gemeinnützigkeitsunschädlich - selbst bei Einspeisung ins
öffentliche Netz. Damit werden Investitionen in nachhaltige Energieprojekte
attraktiver.
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2026 als Chance für den Vereinssport
Die angekündigten Änderungen markieren einen wichtigen Schritt zur Stärkung des
organisierten Sports. Mehr finanzielle Spielräume, weniger Bürokratie und ein
besserer Schutz des Ehrenamts schaffen Voraussetzungen, um Vereine zukunftsfähig
aufzustellen.
Für Vorstände und Verantwortliche bedeutet das vor allem eines: mehr Zeit und
Energie für das, worum es im Sport eigentlich geht - Bewegung, Gemeinschaft und
Begeisterung. |
__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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