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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Bundestag beschließt UNESCO-Konvention gegen Doping im Januar 2007
 
 
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03.01.2007  

 
 

Der Deutsche Bundestag will am 18. Januar 2007 das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport abschließend beraten und die Ratifizierung beschließen.
 
Ohne Debatte behandelte das Parlament in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu. Zuvor wird sich am 17. Januar der Sportausschuss mit dem internationalen Vertrag beschäftigen. Die Generalkonferenz der UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hatte diese Anti-Doping-Konvention im Oktober 2005 angenommen und ihren 192 Mitgliedsländern zugeleitet. Bisher haben 30 Staaten die Konvention ratifiziert; sie ist damit in Kraft getreten. Das Übereinkommen basiert im Wesentlichen auf dem Welt-Anti-Doping-Code, der im März 2003 in Kopenhagen beschlossen wurde.
 
Im Text der UNESCO-Konvention heißt es: „Die Vertragsstaaten ergreifen Maßnahmen beziehungsweise ermutigen die einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen, um die Anwendung und den Besitz verbotener Wirkstoffe und Methoden durch Athleten im Sport zu verhüten und einzuschränken.“ Zum Erreichen der Ziele im Anti-Doping-Kampf müsse jedes Land „geeignete Maßnahmen“ ergreifen. Dies könnten Gesetze, sonstige Vorschriften, politische Maßnahmen oder Verwaltungspraktiken sein. Geregelt ist auch, dass sich hierbei die Staaten auf Anti-Doping-Organisationen sowie Sportorganisationen stützen können.





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Autor und Copyright: Dosb

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