Inhaltsverzeichnis
   
  Startseite
  Intern
  Laufkalender
  Ergebnislisten
  Fotoarchiv
  Lauf-Treffs
  Laufstrecken
  Rund ums Laufen
  Lauf-Reportagen
  Suche ...
 

Kontakt


Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

Spenden

 

 

Tips zum "legalen" Doping mit Koffein
 
 
Laufen-in-Koeln >> Rund um's Laufen >> Tipps und Infos zum Thema Laufen >> Artikel

14.10.2009  

 
 

 
Koffeinpillen als Schnellmacher vor dem Wettkampf  
1984 wurde Koffein in die Dopingliste aufgenommen. Das führte jedoch zu unterschiedlichen Problemen und machte dann irgendwann keinen Sinn mehr. Der Grenzwert von 12 µg/ml im Urin lag dabei recht hoch, so dass man schon Unmengen davon einnehmen musste, um überhaupt diese Grenze zu erreichen. Des Weiteren wurde der leistungsbeeinflussende Effekt durch Koffein ohnehin als gering eingeschätzt. Hinzu kam, dass Koffein in vielen Getränken und auch anderen Produkten enthalten ist und somit nicht generell verboten oder der Grenzwert beliebig niedrig angesetzt werden konnte. Da außerdem Grenzwerte untauglich sind, um zwischen normalem Koffeingebrauch und Dopingabsicht zu unterscheiden, wurde Koffein dann letztlich wieder freigegeben und erscheint seit 2004 nicht mehr in der Dopingliste der WADA.
 
Neuste Studien belegen nun, dass 300 mg Koffein sowohl die mentale Stärke als auch physische Leistungsfähigkeit während Ausdauerbelastung erhöht. Da Koffein nicht mehr auf der Dopingliste steht, kann man sich dieses Wissen somit durchaus praktisch und erlaubter Weise zu Nutzen machen.
 
Demnach empfiehlt sich nach Auskunft von Experten einer großen Laufzeitschrift die Einnahme von 3 bis 4 Tassen Kaffee (das entspricht rund 300 mg Koffein) eine Stunde vor dem Wettkampf einzunehmen. Das hat allerdings den Haken, dass diese große Menge an Flüssigkeit doch eher unvorteilhaft ist. Dieses Manko lässt sich jedoch mit Koffeinpillen, welche in Apotheken erhältlich sind, ausgleichen.



__________________________________
Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


Drucken    Weiterempfehlen    Merken

Nach oben