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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Ordnungsamt entwirft Verbotsschild eigens für Laufveranstaltungen
 
 
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01.04.2010  

 
 

 

Neues Verbotsschild

 
Neue Verbotsschilder bei Laufveranstaltungen
 
Eine "kultivierte" Laufveranstaltung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass den Teilnehmern ausreichend Toiletten zur Verfügung stehen. Gerade diejenigen, die vor einem Rennen aufgeregt sind, verspüren da ganz besonders einen Drang. Das hat die Natur so eingerichtet und ist noch ein Überbleibsel der Menschheitsgeschichte ... damit man auf der Flucht leichter und somit schneller ist. Es gibt allerdings auch Veranstaltungen, die z.B. aus Kostengründen überhaupt keine Toiletten anbieten. Meist handelt es sich dabei um Wald- und Wiesenläufe. Als Teilnehmer ist man dann dazu gezwungen, sein Geschäft "wild" in der Natur zu verrichten. Meist ist es aber auch so, dass Laufteilnehmer schlichtweg zu faul sind, sich am Toilettenwagen anzustellen und sich lieber eine stille Ecke im Grünen suchen ... und dies sehr zum Ärger des Grünflächenamtes. Denen stinkt diese Wildpinkelei nämlich langsam bis zum Himmel. "Die scheißen uns hier den Wald voll", schimpft ein Sprecher des Amtes. Wer von Ordnungsämtern erwischt wird, kann nach Paragraf 12 der Kölner Straßenordnung auf gut 35 Euro verdonnert werden. Bei Laufveranstaltungen drückte man da bisher noch beide Augen zu, das soll sich nun aber ändern. Um die Läuferinnen und Läufer für dieses Thema zu sensibilisieren, hat das Ordnungsamt nun ein eigenes Verbotsschild entworfen und wird dies zukünftig in unmittelbarer Nähe von Laufveranstaltungen aufstellen. Wer dann von Ordnungskräften ertappt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.



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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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